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Ausbildungsaufstieg
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Der Ausbildungsaufstieg ist bis ins Alter von 44 Jahren möglich. Zugelassen wird, wer seit Verleihung des ersten Amtes mindestens seit einem Jahr im einfachen, seit vier Jahren im mittleren oder seit sechs Jahren im gehobenen Dienst gearbeitet hat. Dem Aufstieg geht der Vorbereitungsdienst mit abschließender Prüfung voraus. Wenn, was bei Laufbahnen im höheren Dienst sein kann, kein Vorbereitungsdienst vorgesehen ist, entscheidet der Bundespersonalausschuss über die Befähigung. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist auf das Höchstalter von 32 Jahren begrenzt. Das Einstellungshöchstalter verlängert sich
- bei der Betreuung mindestens eines im Haushalt der Bewerberin lebenden Kindes unter 18 Jahren oder
- der Pflege eines Angehörigen um bis zu drei Jahre, höchstens aber bis zum Alter von 40 Jahren.
Nach erfolgreichem Aufstieg wird sofort ein Amt der neuen Laufbahn verliehen, ein Beförderungsamt darf frühestens ein Jahr darauf verliehen werden.
(Mehr dazu im DBW-Ratgeber „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte")
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