OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Zur Übersicht des Ratgebers "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst"
.
Beurlaubung ohne Vergütung
.
Ähnlich wie bei der Teilzeit, gibt es auch bei den Urlaubsregelungen von Beamtinnen und Beamten unterschiedliche Möglichkeiten, sich ohne Fortzahlung der Bezüge beurlauben zu lassen.
Neben familien- und arbeitsmarktpolitischer Beurlaubung gibt es noch den Altersurlaub.
Anspruch auf einen familienpolitischen Urlaub haben Beamtinnen und Beamte, die
Die Höchstdauer einer familienpolitischen Beurlaubung beträgt zwölf Jahre. Diese Grenze kann durch Zeiten des Erziehungsurlaubs sogar ausgedehnt werden, denn grundsätzlich darf Erziehungsurlaub nicht auf „Urlaub ohne Bezüge" angerechnet werden.
Für Teilzeit mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und Urlaub aus familienpolitischen Gründen gilt grundsätzlich eine Gesamthöchstgrenze von zwölf Jahren. Während der familienpolitischen Beurlaubung dürfen nur Nebentätigkeiten ausgeübt werden, die dem Zweck der Beurlaubung nicht zuwiderlaufen.
Für eine arbeitsmarktpolitische Beurlaubung bei Bewerberüberhang gibt es zwei Fallgruppen:
Dieser Urlaub darf – auch zusammen mit Urlaub aus familienpolitischen Gründen oder unterhalbschichtiger Teilzeitarbeit – 12 Jahre nicht überschreiten. Während der arbeitsmarktlichen Beurlaubung müssen Beamtinnen und Beamte auf die Ausübung entgeltlicher Nebentätigkeiten ganz verzichten. Lediglich nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten dürfen im gleichen Umfang wie bei Vollzeitbeschäftigung ausgeübt werden.
Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst kann ohne Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse es gestatten.
Ein tariflicher Anspruch besteht für die Erziehung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr und die Pflege oder Betreuung eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen, wenn keine dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründe entgegenstehen bis zu fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit.
Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Rund ums Geld im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beam-tinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung |