Lexikon Frauenratgeber: Einstellungsteilzeit

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Einstellungsteilzeit

Die Einstellungsteilzeit, hie und da auch „Zwangsteilzeit“ genannt, ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab diesen Beschluss 2007 mit der Begründung bekannt, dass die Bestimmung über die Einstellungsteilzeit nicht mit den durch das Grundgesetz geschützten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar ist, insbesondere nicht mit dem Grundsatz der Hauptberuflichkeit und der amtsangemessenen Alimentation. Die GEW, deren Mitglieder hauptsächlich von der Einstellungsteilzeit betroffen waren, hatte mehrere Verfahren von Lehrerinnen und Lehrern unterstützt.


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