Lexikon Frauenratgeber: Entgeltumwandlung

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Entgeltumwandlung

Seit 2006 haben Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern nach dem mit ver.di ausgehandelten Tarifvertrag die Möglichkeit, einen Teil ihrer Bruttobezüge in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umwandeln zu lassen. Für Beschäftigte bei Bund und Ländern gibt es eine solche Entgeltumwandlung noch nicht. Durch den TV-Eumw/VKA wird der Teil der Bezüge, der in die betriebliche Altersvorsorge fließt, steuer frei gestellt. Ab 2009 beträgt der jährliche Höchstbetrag, der steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden kann, 2.592 Euro (monatlich 216 Euro). Diese Höchstbeträge ergeben sich aus 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze

der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Darüber hinaus können jährlich bis zu 1.800 Euro (monatlich 150 Euro) steuerfrei umgewandelt werden. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt ab 2009 189 Euro (monatlich 15,75 Euro).

Für Beschäftigte des Bundes sind die Verhandlungen der Tarifparteien noch nicht abgeschlossen. Bei den Ländern (mit Ausnahme von Berlin und Hessen) sowie im kommunalen Bereich ist die Entgeltumwandlung bereits möglich.

Hat in der Ansparphase die Beitragszahlung per Entgeltumwandlung stattgefunden, ist die daraus resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern. Dies geschieht aber erst in der Auszahlungsphase, also in einer Zeit mit meist niedrigerem persönlichen Steuersatz.


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