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EU-Richtlinien
Mit dem - Antidiskriminierungsgesetz wurden Vorgaben dreier EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierungen im Sinne des Art. 3 GG umgesetzt:
- Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 (Antirassismusrichtlinie) zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft,
- Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 (Rahmenrichtlinie) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, und der
- Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlament und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Genderrichtlinie).
Gegen - Entgeltdiskriminierung wendet sich die
- Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen.