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Flexible Arbeitszeiten
Statt die Arbeitszeiten von Angestellten, Arbeiterinnen und Beamtinnen zu verlängern und damit weitere Arbeitsplätze zu gefährden, fordern Gewerkschaften konkrete Angebote über flexible Arbeitszeitgestaltung. Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christian Zahn bezeichnete eine Arbeiszeiterhöhung auf 40 Stunden und mehr als „kontraproduktiv zur angestrebten Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes". Vielmehr seien „Servicezeiten und kundenorientierte Arbeitszeiten im Interesse von Bürger und Wirtschaft dringend notwendig". Aber ward er gehört? Schon die 38,5-Stun den-Woche im öffentlichen Dienst hat die Beschäftigten Lohn und Gehalt gekostet – jetzt legen sie wieder drauf und müssen fürs gleiche Geld länger arbeiten. Der DGB spricht von Zeitsouveränität, die gefördert werden sollte und wofür die Arbeitszeitvorschriften des Bundes und Länder Gelegenheit böten. Schließlich fordern ganztägige Kinderbetreuung Spät- und Samstagsöffnungszeiten in Behörden ihren Tribut von den Beschäftigten. Im Gegensatz dazu kann durch Flexibilisierungsmöglichkeiten persönlichen Bedürfnissen Raum gegeben werden. „Arbeitszeitverlängerungen widersprechen nicht nur allen Beteuerungen für eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft, Arbeitszeitverlängerungen sind auch phantasielos". Genau. Und arbeitsmarktpolitisch gesehen mehr als nur das Zementieren der Dauerarbeitslosigkeit.
- Gleitzeit ist dabei die am häufigsten gewählte Form. Die tägliche oder wöchentliche Regelarbeitszeit wird individuell verteilt, während der Kernarbeitszeit sind die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz.
- Service- oder Funktionszeiten: Ein Team vereinbart und aktualisiert die durchgängige Erreichbarkeit. Ein so genanntes Serviceversprechen garantiert die Leistungen, die den Kundinnen gegenüber erbracht wird. Der Arbeitszeitrahmen wird – möglichst nach einer Kundenbefragung – festgelegt. Zusätzlich können saisonale Arbeitszeiten festgelegt werden. Das Bundesverwaltungsamt hat dazu ein Modellprojekt namens „Fazit" ins Leben gerufen.
- Arbeitszeitkonten: Die vertragliche Arbeitszeit wird nicht im Wochenrhythmus, sondern in Tages-, Monats- oder Jahresmengen abgegolten. Plus- und Minuszeiten werden auf einem Arbeitszeitkonto verbucht.
- Ansparmodelle: Sie stammen noch aus der guten alten Zeit, als die wöchentliche Arbeitszeit tariflich verkürzt wurde. Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit wird nicht verkürzt, die Differenz zwischen effektiver und tariflicher Arbeitszeit jedoch auf einem Zeitkonto gutgeschrieben. So angesparte Freizeitguthaben können als freie Tage, Blockfreizeit oder zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit aufgebraucht, aber auch genauso gut zur Kinderbetreuung genutzt werden. Damit der angesparte Urlaub in diesem Fall nicht verfällt, muss er spätestens bis zum zwölften Urlaubsjahr nach der Geburt des jüngsten Kindes genommen sein.
Im Gegensatz zu - Teilzeit oder - Sabbaticals als weitere flexible Arbeitszeit varianten ist die Vertrauensarbeitszeit ein in öffentlichen Verwaltungen noch eher selten an gewandtes Modell.
Hierbei verzichtet der Arbeitgeber auf eine Arbeitszeitkontrolle und setzt mehr auf das Verantwortungsbewusstsein der Beschäftigten. Einzelne Kernzeiten werden durch Servicezeiten des Teams ersetzt. Als Maßstab für die Arbeitszeit gelten die Anforderungen der externen und internen Kunden der Verwaltung. In der Privatwirtschaft hat sich bei dieser Arbeitszeitregelung gezeigt, dass Arbeitnehmer nicht weniger, sondern tendenziell mehr arbeiten. Deshalb sind hier tarifliche und gesetzliche Arbeitszeitregelungen besonders im Auge zu behalten.
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