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Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung soll finanzielle Verluste bei Tod eines Ehegatten oder eines Elternteils ausgleichen und die wirtschaftliche Existenz sichern helfen. Der Ehe gleichgestellt sind eingetragene Lebenspartnerschaften ab 1. Januar 2005.
Die Hinterbliebenenrente wird ausbezahlt
- bei Tod eines Angehörigen
- erfüllter Wartezeit
- zusätzlicher persönlicher Voraussetzungen
- Einhaltung von Einkommensgrenzen und
- auf Antrag
Hinterbliebenenrenten sind die - Witwen/Witwerrenten, - Erziehungsrenten und die - Halb/Vollwaisenrenten.
Hinterbliebenenrenten werden statt wie bislang nach 45 Jahren erst ab 47 Jahren ausbezahlt. Ohne Altersgrenze gibt es sie nur für diejenigen, die ein waisenrentenberechtigtes Kind unter 18 Jahren betreuen.
Für einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Ehe darf keine „Versorgungsehe" sein. Das heißt: Sie muss mindestens ein Jahr lang bestanden haben und
- es darf kein - Rentensplitting
erfolgt sein.
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