Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche!
Zurück zur Übersicht des Ratgebers "FrauenSache im öffentlichen Dienst"
Hinterbliebenenversorgung
Zur Hinterbliebenenversorgung nach dem Beamtenrecht gehören die Bezüge für den Sterbemonat, das - Sterbegeld, - Witwen- und Witwergeld bzw. -abfindung, - Waisengeld und - Unterhaltsbeiträge. Auch wenn es mehrere Berechtigte gibt, dürfen die Hinterbliebenenbezüge die Höhe des Ruhegehalts, nach dem sie berechnet werden, nicht übersteigen.
(Ausführliche Informationen im DBW-Ratgeber „Die Beamtenversorgung")