Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: Stöhr begrüßt Stärkung der Meinungsfreiheit für Beschäftigte; 21.07.2011

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern


Zugang für Kunden des OnlineService: bitte rechts ihre Nutzerdaten eingeben. Sollten Sie diese vergessen haben, schreiben Sie uns eine Mail an info@onlineservice-oed.de 

Mit dem OnlineService sind Sie gut informiert und bleiben auf dem Laufenden. Sie finden die wichtigsten Themen rund um den öffentlichen Dienst - aktuell und verständlich. Das gesamte Beamtenrecht und Tarifvertragswesen im Überblick. Sie können mehr als zehn Taschenbücher als OnlineBuch öffnen, lesen und ausdrucken.

Interesse am OnlineService
>>>Hier können Sie sich für OnlineService anmelden (Komplettpreis 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten) und können dann sofort loslegen.


Zur Übersicht aller Meldungen für Personalräte

Aktuelles für Personalräte

Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte:
Stöhr begrüßt Stärkung der Meinungsfreiheit für Beschäftigte

Der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begrüßt, dass die Meinungsfreiheit der Beschäftigten stärkt. Das Gericht hatte entschieden, dass eine öffentlich geäußerte Kritik am Arbeitgeber nicht grundsätzlich eine Kündigung rechtfertig. Stöhr dazu: Die Zeiten, in denen Beschäftigte alle Bedingungen am Arbeitsplatz klaglos hinnehmen mussten, sind zum
Glück vorbei.

Gleichzeitig warnte Stöhr aber davor, das Urteil als Freibrief zu deuten: Dies ist nur eine Entscheidung in einem sehr konkreten Fall. Grundsätzlich sollten die Beschäftigten versuchen, Probleme erst intern zu lösen, bevor sie sich öffentlich äußern. Die Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaftsvertreter sind im Normalfall die richtigen ersten Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 21.07.2011


 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.personalrat-online.de © 2024