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Information / Kommunikation
Verwaltungen oder Bundeseinrichtungen müssen sich ihrer familienfreundlichen Regelungen nicht schämen. Offensiv sollten sie sie nach innen und außen vertreten, darüber informieren und auch in Mitarbeitergesprächen das Thema der – Vereinbarkeit von Beruf und Familie thematisieren. Das „Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“ nennt Beispiele:
- Angebote zur Teilnahme an externen Veranstaltungen für Eltern
- Darstellung interner Positivbeispiele umgesetzter Maßnahmen
- Informationen aus der Verwaltung für Beschäftigte in Elternzeit
über Intranet, Aushänge, Broschüren oder Rundschreiben. Durch diese Kommunikationspolitik wird die Akzeptanz familienfreundlicher Regelungen erhöht. Außerdem sollte die Thematik bei Einzelgesprächen oder in Sprechstunden erörtert werden. Auch Auszeichnungen diesbezüglich sollten publik gemacht werden. Immer gut kommen geschlechtsneutral formulierte Stellenausschreibungen an, vor allem mit Hinweisen auf Teilzeitmöglichkeiten und der gezielten Aufforderung an Frauen, sich zu bewerben.
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