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Krankenversicherung
Während des Bezugs von :Elterngeld und in der - Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Beitragsfrei ist die Versicherte für die Zeit, in der sie Erziehungsgeld erhält. Privat oder freiwillig Versicherte müssen ihren Beitrag weiterzahlen (in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Mindestbeitrag vorgeschrieben). Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung (über 400 Euro monatlich). Gesetzlich Versicherte müssen in diesem Fall wieder Beiträge abführen.
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