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Ortszuschlag
Der Ortszuschlag ist im TVöD abgeschafft. Für Beschäftigte, die im September 2005 einen Anspruch darauf hatten, gibt es eine Übergangsregelung (§ 5 Abs. 2 Satz 1,2 TÜV). Die Kinderanteile im Ortszuschlag und der Sozialzuschlag werden als so genannte Besitzstandszulage weitergezahlt (§ 11 TÜV-Bund). Neueingestellte erhalten keine familienbezogenen Entgeltbestandteile mehr.
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