Lexikon Frauenratgeber: Rentenabschläge

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Rentenabschläge

Frauen der Jahrgänge 1945 bis 1951, die nicht erst mit 65 Jahren in Rente gehen (wollen), haben einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat vorgezogener Rente (18 Prozent für 60 Monate) hinzunehmen. Frauen ab Jahrgang 1952 können schon gar nicht mehr mit 60 in Rente gehen. Der früheste Termin für sie ist das 63. Lebensjahr, bei einer Wartezeit von 35 Jahren und den bereits erwähnten Abschlägen (24 Monate mal 0,3 Prozent).


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