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Teilrente
Um den abrupten Übergang in die Rente abzufedern, haben Beschäftigte, sobald sie die Voraussetzungen für eine - Altersrente erfüllen, die Möglichkeit, eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen. Die Teilrente kann ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der - Vollrente betragen. Je geringer Teilrente, desto mehr kann die Rentnerin hinzuverdienen. Renten wegen geminderter Erwerbsfähigkeit werden bei einem Hinzuverdienst von über 400 Euro brutto ebenfalls in verminderter Höhe als anteilige Rente gezahlt, wenn die Erwerbsminderung anhält.
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