Lexikon Frauenratgeber: Unterhaltsbeiträge

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Unterhaltsbeiträge

Unterhaltsbeiträge, auf die Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen angerechnet werden, kann vom überlebenden Ehegatten beantragt werden, wenn die Ruhestandsbeamt in zum Zeitpunkt der Eheschließung das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat und die Ehe nach Beginn des Ruhestands geschlossen wurde. Der überlebende Partner erhält in diesem Fall kein Witwengeld. Unterhaltsbeiträge für Hinterbliebene von Beamtinnen auf Lebenszeit oder Probe gibt es auch, wenn die Verstorbene selbst keinen Anspruch auf Ruhegehalt gehabt hätte, weil z. B. die fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt war.


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