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Vertretung am Arbeitsplatz
- Beschäftigungsverbote, - Schutzfristen während und nach einer Schwangerschaft so wie die Inanspruchnahme von - Elternzeit rechtfertigen den Abschluss von - befristeten Beschäftigungsverhältnissen durch den Arbeitgeber (§ 21 BEEG). Dauer und Zweck der Befristung müssen schriftlich festgehalten werden.
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