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Weihnachtsgeld
Zum 1.1.2012 wurde die Weihnachtsgeldkürzung (auf 30 Prozent eines Monatsgehalts) aufgehoben. Sie bestand seit 2005 und war auf fünf Jahre begrenzt. Mit der Neufassung des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes wurde das Ende der Kürzungen zunächst auf 2015 verschoben. Im Oktober letzten Jahres wurde dieser Beschluss jedoch vom Bundeskabinett zurückgenommen, sehr zur Freude der Gewerkschaften. Immerhin bedeutet der Beschluss eine Einkommenserhöhung von fast 2,5 Prozent für Beamtinnen, Richterinnen, Soldatinnen und Pensionärinnen. Seit 2009 (mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz) wird das Weihnachtsgeld vom Bund als monatliche Sonderzahlung ausgezahlt.
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