Hessen: Besoldungstabellen für Beamte, Anwärter, Professoren und Richter ab 01. August 2022

 

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Hessen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Hessen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.08.2022

Die hessiche Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsvorschriften geregelt und nutzt die Regelungskompetenz, die den Ländern seit 01.09.2006 übertragen wurde (Föderalismusreform). Hessen hat durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts die Besoldung reformiert (Jahr 2013).

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in Hessen orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss des Landes Hessen (TV-Hessen). Hessen gehört als einziges Land nicht der TdL an und führt eigenständige Verhandlungen. Für 2022 und 2023 hat Hessen noch vor der TV-L ein Tarifergebnis erzielt. Die Gehälter steigen um 4 Prozent in zwei Schritten: 2,2 Prozent mehr ab 01.08.2022, dann noch mal 1,8 Prozent ab 01.08.2023 (mind. 65 Euro). Die Laufzeit beträgt 28 Monate.

Die Anwärterbezüge steigen zweimal um 35 Euro (01.08.2022 und 01.08.2023). Daneben gab es für die Jahre 2021 und 2022 steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlungen von jeweils 500 Euro (Anwärter jeweils 250 Euro). Die neuen Besoldungstabellen für Hessen – ab 01.08.2022 – finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.08.2022
(Monatsbeträge in Euro)

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A .5  2290,54  2335,69  2362,28  2421,32  2479,18  2538,22  2597,23  2656,25
 A .6  2341,47  2397,01  2451,42  2518,52  2587,97  2655,08  2730,31  2793,97
 A .7  2438,69  2482,65  2549,79  2653,94  2755,78  2857,62  2934,01  3011,55
 A .8  2582,17  2642,37  2736,10  2868,05  2998,81  3092,55  3185,13  3277,72
 A .9  2737,26  2799,76  2903,91  3050,89  3182,82  3292,76  3392,28  3488,36
 A 10  2934,01  2991,86  3173,57  3354,11  3531,16  3660,80  3785,77  3911,93
 A 11  3363,37  3471,00  3656,16  3843,65  3966,32  4099,67  4229,43  4360,06
 A 12  3607,56  3744,13  3966,32  4188,51  4338,60  4500,74  4658,13  4817,90
 A 13  4199,05  4348,14  4561,55  4774,96  4922,79  5070,65  5218,48  5362,76
 A 14  4418,49  4629,52  4907,32  5182,72  5372,30  5564,23  5753,80  5945,77
 A 15  5419,97  5588,08  5777,65  5968,42  6157,99  6346,35  6534,75  6721,92
 A 16  5985,11 6186,59  6404,79  6624,15  6841,15  7061,71  7279,90  7495,69
                 
Aufstiegs-
intervalle
2 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 jahre 4 Jahre 4 Jahre 4 Jahre Endgrundgehalt
nach 23 Jahren

 

 

Familienzuschlag
Anlage V (zu § 43 Abs. 1 und Abs. 2 des Hessischen Besoldungsgesetzes)
Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1
(§ 43 Abs. 1) des
Hessischen Besoldungsgesetzes
Stufe 2
(§ 43 Abs. 2) des
Hessischen Besoldungsgesetzes
Stufe 3
(§ 43 Abs. 2) des
Hessischen Besoldungsgesetzes
Stufe 4
(§ 43 Abs. 2) des
Hessischen Besoldungsgesetzes
144,01 Euro 267,17 Euro 390,33 774,07

 

Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 123,16 Euro und für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 383,74 Euro.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um je 6,98 Euro und für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 20,98 Euro,

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besol-dungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

 

Besoldungstabelle B

Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 6 721,25
B 2 7 819,01
B 3 8 283,72
B 4 8 770,43
B 5 9 328,88
B 6 9 856,18
B 7 10 369,14
B 8 10 903,78
B 9 11 567,62
B 10 13 629,01
B 11 14 160,35

.

Besoldungstabelle W

Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
W 1 4 657,41

.

Besoldungs-gruppe     Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)    
  * * * * *
  1 2 3 4 5
W 2 6 269,77 6 638,59 7 007,40 6 507,70 6 727,89
W 3 7 007,40 7 499,15 7 990,90 7 241,64 7 496,08

.

*Stufen mit jeweils fünfjährigen professoralen Erfahrungszeiten

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
W L1 6 483,23
W L2 7 094,87
W L3 8 685,07

 

Besoldungstabelle C

Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungs-
gruppe
   Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7
 C 1   3.697,84 3.823,32 3.948,61 4.074,28 4.201,01 4.328,02 4.547,26
 C 2   3.705,68 3.905,63 4.105,95 4.307,91 4.513,78 4.719,78 4.925,78
 C 3   4.068,02 4.296,66 4.529,58 4.762,80 4.996,06 5.229,34 5.462,56
 C 4   5.161,14 5.395,60 5.630,11 5.864,59 6.099,07 6.333,53 6.567,99
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1 4.586,54 4.715,78 4.845,03 4.974,30 5.103,59 5.232,81 5.362,09  
 C 2 5.131,77 5.337,75 5.543,77 5.749,72 5.955,76 6.161,74 6.367,75 6.573,75
 C 3 5.695,81 5.929,05 6.162,30 6.395,54 6.628,76 6.862,01 7.095,29 7.328,53
 C 4 6.802,44 7.036,93 7.271,38 7.505,87 7.740,33 7.974,82 8.209,26 8.443,75

 

 

Besoldungstabelle R

Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8  Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12
   R 1 4 295,37 4 425,39 4 527,47 4 790,80 5 054,10 5 317,39 5 580,69 5 844,00 6 107,29 6 370,61 6 633,90 6 897,22
   R 2     5 235,14 5 421,08 5 684,36 5 947,66 6 211,00 6 474,26 6 737,62 7 000,89 7264,22 7 527,48
R 3 8 283,72
R 4 8 770,43
R 5 9 328,88
R 6 9 856,18
R 7 10 369,14
R 8 10 903,78

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 1. August 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
 A 5 1 134,14
 A 6 bis A 8 1 267,95
 A 9 bis A 11 1 327,79
 A 12 1 482,69
A 13 1 517,95
A 13 + Zulage
(Nr 13 Abs. 1 Nr. 3 der Vorbemerkungen zu den
Besoldungsordnungen A und B)
1 556,64

 


Mehr Informationen hessichen Besoldung: www.besoldung-hessen.de 


UT 20230529 / 20230110 / 20220909 / 20220317 / 20210329 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre 

 

Hessen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Hessen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.08.2022

Die hessiche Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsvorschriften geregelt und nutzt die Regelungskompetenz, die den Ländern seit 01.09.2006 übertragen wurde (Föderalismusreform). Hessen hat durch
das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts die Besoldung reformiert (Jahr 2013).

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in Hessen orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss des Landes Hessen (TV-Hessen). Hessen gehört als einziges Land nicht der TdL an und führt eigenständige Verhandlungen. Für 2022 und 2023 hat Hessen noch vor der TV-L ein Tarifergebnis erzielt. Die Gehälter steigen um 4 Prozent in zwei Schritten: 2,2 Prozent mehr ab 01.08.2022, dann noch mal 1,8 Prozent ab 01.08.2023 (mind. 65 Euro). Die Laufzeit beträgt 28 Monate.

Die Anwärterbezüge steigen zweimal um 35 Euro (01.08.2022 und 01.08.2023). Daneben gab es für die Jahre 2021 und 2022 steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlungen von jeweils 500 Euro (Anwärter jeweils 250 Euro). Die neuen Besoldungstabellen für Hessen – ab 01.08.2022 – finden Sie auf diesen beiden Seiten.

Besoldungstabelle A – ab 01.08.2022
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.08.2022
(Monatsbeträge in Euro)

Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 123,16 Euro, das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 383,74 Euro

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um je
6,98 Euro und für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 20,98 Euro.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der
Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.


Besoldungstabelle B – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro) 

 

Besoldungstabelle W – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Mehr Informationen zur Besoldung in Hessen finden Sie unter www.besoldung-hessen.de 


 

Ab hier die Besoldungstabelle aus den Vorjahren

 

Besoldungstabellen für hessische Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter  

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Hessen hat dies durch die Schaffung eines eigenständigen Hessischen Besoldungsgesetzes durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen im Jahr 2013 genutzt.

Tarifübertragung auf Landesbeamte in Hessen (2019-2020-2021)

Das Land Hessen ist aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten und schließt eigenständige Tarifverträge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. der zuletzt abgeschlossene Tarifvertrag wurde auf die Beamten durch Erlass eines entsprechenden Besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz übertragen. Danach wird die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.3.2019), 3,2 Prozent (1.2.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Im Gegensatz zu den übrigen Länder werden die Anwärtergrundbeträge um die gleichen Linearanpassungen – und nicht um Festbeträge – erhöht.

Die aktuellen Tabellen finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.02.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.02.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 01.02.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.02.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 Besoldungstabelle W – ab 01.02.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.02.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.02.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Mehr Informationen zur Besoldung in Bayern finden Sie unter www.besoldung-hessen.de 


 

...ab hier Informationen aus den Vorjahren 

 

Hessen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Hessen hat dies bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in Hessen wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst. Die aktuellen Tabellen haben wir auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten abgedruckt.

Besoldungstabelle A – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Mehr Informationen zur Besoldung in Bayern finden Sie unter www.besoldung-hessen.de 


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