Sachsen: Besoldungstabellen für Beamte, Anwärter, Professoren und Richter ab 01.12.2022

 

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Sachsen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 


Sachsen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Der Freistaat Sachsen hat die ihm seit 2006 eingeräumte eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde unter anderem der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Das Ergebnis finden Sie in diesem Kapitel in einem Kasten nach der Seite „Wegweiser“.

In einem ersten Schritt wurde das Sächsische Gesetz zur Corona-Sonderzahlung am 09.02.2022 einstimmig im Landtag beschlossen worden. Damit wurde die 1:1-Übertragung des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung gewahrt. Die Übertragung des sonstigen Tarifergebnisses auf die Beamten im Freistaat Sachsen erfolgte in einem gesonderten Verfahren erfolgen. Die Bezüge wurden zum 01.12.2022 angehoben (um 2,8 Prozent). Der Anwärtergrundbetrag wurde um 50 Euro erhöht.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung im Freistaat Sachsen findet man unter www.besoldung-sachsen.de ➚ .
 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12 
A4 2.402,60 2.466,11 2.529,62 2.593,15 2.656,62 2.720,16 2.814,84          
A5 2.420,66 2.501,99 2.565,18 2.628,33 2.691,54 2.754,71 2.817,89 2.913,38        
A6 2.497,38 2.566,76 2.636,12 2.705,49 2.774,85 2.844,25 2.913,64 2.983,00 3.086,54      
A7 2.598,81 2.661,16 2.748,46 2.835,74 2.923,03 3.010,34 3.097,62 3.159,96 3.222,31  3.321,48     
A8   2.749,74 2.824,29 2.936,16 3.048,06 3.159,92 3.271,82 3.346,38 3.420,95 3.495,55 3.610,12   
A9   2.995,26 3.068,63 3.188,01 3.307,40 3.426,85 3.546,23 3.628,30 3.710,40 3.792,48 3.917,94   
A10    3.206,66  3.308,64 3.461,57 3.614,58 3.767,55 3.920,52 4.023,78 4.128,11 4.232,42 4.385,32  
A11     3.655,54 3.812,29 3.969,07 4.129,43 4.289,78 4.396,67 4.503,57 4.610,50  4.717,41  4.878,32 
A12     3.911,18  4.101,07  4.292,25 4.483,44 4.674,57 4.802,01 4.929,49 5.056,92  5.184,40  5.371,31 
A13     4.378,01  4.584,42 4.790,84 4.997,28 5.203,74 5.341,36 5.479,00 5.616,59  5.754,26  5.957,89 
A 14     4.445,28 4.713,02  4.980,71  5.248,39   5.516,12   5.694,55   5.873,05  6.051,53  6.230,01  6.480,26 
A 15           5.763,66   6.058,00   6.293,49  6.528,96  6.764,41   6.999,89 7.316,39 
A 16           6.357,57   6.697,93   6.970,30  7.242,61  7.514,92   7.787,29  8.149,89 

 

 

Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Stufe 1
(§ 42 Absatz 1)

153,40

Stufe 2
(§ 42 Absatz 2)

322,92

 

Stufe 3 ergibt sich durch Hinzurechnung von 169,52 Euro für das zweite zu berücksichtigende Kind. Die weiteren Stufen ergeben sich durch Hinzurechnung von 446,94 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Kind.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 4 und A 5 für das erste zu berücksichtigende Kind um je 5,11 Euro und ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je 20,45 Euro.

 

Besoldungsordnung B 
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
  7.316,39 8.498,27 8.998,62 9.522,65 10.123,89 10.691,64 11.243,94 11.819,52 12.534,24 14.753,71 15.325,77

 

 

Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 3.999,01 4.136,64 4.274,28 4.411,89 4.549,54 4.687,14 4.824,75 4.962,40
 C 2 4.007,56 4.226,90 4.446,26 4.665,60 4.884,94 5.104,28 5.323,60 5.542,92
 C 3 4.405,03 4.653,38 4.901,75 5.150,09 5.398,45 5.646,77 5.895,12 6.143,45
 C 4 5.574,22 5.823,89 6.073,53 6.323,16 6.572,84 6.822,47 7.072,15 7.321,78
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15  
C 1 5.100,02 5.237,63 5.375,28 5.512,87 5.650,55 5.853,00    
C 2 5.762,26 5.981,61 6.200,91 6.420,25 6.639,57 6.858,93 7.157,57  
C 3 6.391,85 6.640,17 6.888,51 7.136,89 7.385,22 7.633,58 7.970,18  
C 4 7.571,41 7.821,07 8.070,75 8.320,38 8.570,05 8.819,68 9.170,91  

 

 

Besoldungsordnung W
Gültig ab 01.12.2022

 

 Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3
     1 5.037,83 6.175,75 6.957,53
     2 5.439,35 6.489,71 7.370,27
     3   6.803,66 7.783,03
     4   7.197,37 8.287,56

 

 

Besoldungsordnung R
Gültig ab 01.12.2022

 

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
R1 4.584,38 4.790,83 4.899,55 5.179,87 5.460,21 5.740,57 6.020,91 6.301,28 6.581,64 6.861,98 7.142,31 7.505,81
R2     5.570,63 5.850,99 6.131,30 6.411,68 6.692,04 6.972,38 7.252,75 7.533,08 7.813,45 8.184,37
R3 8.998,62                                                                                         
R4 9.522,65
R5 10.123,89
R6 10.691,64
R7 11.243,94
R8 11.819,52

 

 

Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A 4  1.254,79
 A 6 bis A 8  1.378,41
A 9 bis A 11  1.433,69 
 A 12  1.576,79
 A 13 oder R 1  1.645,10

 

Besoldung im Freistaat Sachsen

Mehr Informationen zur Besoldung in Sachsen finden Sie unter 
www.besoldung-sachsen.de

 


 

Ab hier die Tabellenwerte des Vorjahres

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt, u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG und das BBesG mit Stand 31.08.2006. Sachsen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt hat, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt. Zudem erfolgte der Einbau der allg. Stellenzulage in die Besoldungstabelle. Bei den Verzahnungsämtern A 9 und A 10 erfolgte der Einbau entsprechend Nr. 27 Buchstabe b – Betrag des gehobenen Dienstes in der bis dahin gewährten Höhe. Beamte des einfachen und mittleren Dienstes bis zur BesGr. A9 erhalten ab 1.01.2014 eine nicht ruhegehaltfähige Strukturzulage von 33,90 Euro, die aber nicht an den Anpassungen teilnimmt.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Wie die meisten Länder hat sich auch der Freistaat Sachsen am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Anwärtergrundbeträge erhöhten sich in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um einen Festbetrag zum 01.01.2019 und 01.01.2020 um 50,00 Euro.

Die aktuellen Tabellen zeigen wir auf dieser Seite.

 

Sachsen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Der Freistaat Sachsen hat die ihm seit 2006 eingeräumte eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde unter anderem der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Wie die meisten Länder hat sich auch der Freistaat Sachsen am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Anwärtergrundbeträge erhöhten sich in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um einen Festbetrag zum 01.01. um 50,00 Euro.

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite eingebunden.

Mehr Informationen unter www.besoldung-sachsen.de  

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)


Ab hier Informationen aus den Vorjahren

 

Sachsen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt, u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG und das BBesG mit Stand 31.08.2006. Sachsen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt hat, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt. Zudem erfolgte der Einbau der allg. Stellenzulage in die Besoldungstabelle. Bei den Verzahnungsämtern A 9 und A 10 erfolgte der Einbau entsprechend Nr. 27 Buchstabe b – Betrag des gehobenen Dienstes in der bis dahin gewährten Höhe. Beamte des einfachen und mittleren Dienstes bis zur BesGr. A9 erhalten ab 1.01.2014 eine nicht ruhegehaltfähige Strukturzulage von 33,90 Euro, die aber nicht an den Anpassungen teilnimmt.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Sachsen hat den Abschluss des TV-L prinzipiell auch für seine Beamten übernommen und erhöht die Bezüge in drei Schritten: zum 01.01.2019 um 3,2 Prozent, zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent und zum 01.01.2021 um 1,4 Prozent. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um einen Festbetrag zum 01.01. um 50,00 Euro. Daneben gibt es noch einige strukturelle Veränderungen für bestimmte Beschäftigtenkreise, die nicht auf den Beamtenbereich übertragbar waren. Die aktuellen Tabellen haben wir auf diesen beiden Seiten abgedruckt.

Mehr Informationen unter www.besoldung-sachsen.de  

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)


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