Übersicht: Lexikon zur "Jugend- und Auszubildendenvertretung"

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Ratgeber „BerufsStart" soll Überblick geben

Dieser Ratgeber soll Ihnen einen Überblick geben und kann nicht alle Antworten auf Ihre Fragen geben. Der Inhalt richtet sich an alle Berufseinsteiger im öffentlichen Dienst zu gebrauchen. Dennoch gibt es ganz spezielle Informationen, die für Auszubildende anders geregelt sind als für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter. Für die Berufseinsteiger „Auszubildende" sind die wichtigsten Regelungen im Manteltarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst zusammengefasst. Berufsstarter, die sich für einen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) entschieden haben, sind zusätzlich auch die Vorschriften dieses Gesetzes zu beachten.

Für Beamtenanwärterinnen und Beamtenwärter gelten aber weder der Tarifvertrag für Auszubildende noch das Berufsbildungsgesetz. Maßgebend sind beamtenrechtliche Regelungen, beispielsweise „Rechten und Pflichten" >>>weiter 

Es gibt aber eine ganze Reihe von wissenswerten Informationen, die für alle Berufseinsteiger gelten, ganz unabhängig vom jeweiligen Berufsstatus (Beamtenanwärter, Auszubildender, Anlernberuf). Hierzu zählen beispielsweise die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, das für alle Jugendlichen gilt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

 

Weiter Informationen finden Sie hier:

  • Auszubildende im öffentlichen Dienst >>>weiter
  • Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter >>>weiter 

 

 


 
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