Gleichstellung im öffentlichen Dienst

Einfach Bild anklicken

Gleichstellung und Gender Mainstreaming im öffentlichen Dienst

Gleichstellungsbeauftragte, auch „Frauenbeauftragte" genannt, sind wichtige Ansprechpartnerinnen im öffentlichen Dienst. Sie beraten insbesondere Frauen und wahren deren Interessen gegenüber der Verwaltungsleitung, beispielsweise wenn es um Einstellung oder Beförderung geht. Gleichstellungsbeauftragte werden nicht ernannt, sondern von den weiblichen Kolleginnen gewählt.

In Spitzenpositionen ist die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht verwirklicht
Wir leben zwar im 21. Jahrhundert, jedoch sind die Vorstellungen von Berufsbildern beziehungsweise die Besetzung bestimmter Positionen leider immer noch geradezu mittelalterlich. Bestimmte Berufsfelder werden bis heute als so genannte „Männerdomäne" bezeichnet, dass Frauen versuchen, hier ihre Position zu finden ist selten und wenn, werden ihnen häufig „Steine in denWeg" gelegt. Gerade in Führungspositionen ist immer wieder erkennbar, dass die Zahl der Männer überwiegt. Damit Frauen im öffentlichen Dienst auch in den Berufsfeldern erfolgreich tätig werden können, denen bisher nahezu ausschließlich Männern vorbehalten war, verfolgen die Gleichstellungsgesetze das Ziel, den Anteil von Frauen in all jenen Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Hierzu gehören auch Frauenförderpläne, in denen für Einstellungen, beruflichen Aufstieg und Fortbildung Ziele vorgegeben werden. Zusätzlich gibt es auch Quotenregelungen für die Vergabe von Ausbildungsplätzen. Eine Frauenbeauftragte im Unternehmen wacht darüber, dass diese Ziele eingehalten werden. Jede Frau, die beruflich aufsteigen und Karriere machen möchte, kann sich den Frauenförderplan und die Frauenbeauftragte zur Unterstützung heranziehen.

Der Frauenförderplan als Durchsetzungsmittel
Der Frauenförderplan hat sich unter anderem als Ziel gesetzt, den Frauen bessere Rahmenbedingungen bei Stellenausschreibungen und Hilfestellungen bei Bewerbungsschreiben zu bieten, Diskriminierungen und Benachteiligungen – wenn auch ungewollt – sollen vermieden und Fort- und Weiterbildungen unterstützt werden.

Die Frauenbeauftragte achtet darauf, dass das Gleichstellungsgesetz oder auch -konzept eingehalten wird. Sie ist gleichzeitig Ansprechpartnerin, wenn es um die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie geht und sorgt dafür, dass die Wünsche hierzu bei der Einstellung, Beförderung-und Weiterbildung berücksichtigt werden.

Auch, wenn es um heikle Themen oder Fragen geht, ist die Frauenbeauftragte für die Mitarbeiterinnen da und ganz gleich, um was es geht: sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Mehr Informationen unter www.frauen-im-öffentlichen-dienst.de


 

 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.personalrat-online.de © 2024