Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern
Wichtige Tarifverträge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
.
Tarifregelungen für Beschäftigte des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Weitere tarifliche Regelungen, die Tarifvertrag über die betriebliche Tarifvertrag für Auszubildende im Überleitungsregelungen >>>weiter Wichtige Rundschreiben und
|
Ausgewählte Urteile zum Tarifrecht:
Weitere tarifliche Regelungen: Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) >>> www.tarif-oed.de/bat_uebersicht - Vergütungstarifvertrag mit Entgelttabellen zum BAT - Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) - Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis - Lohntarifvertrag mit Entgelttabellen zum MTArb
|
BAT und MTArb
Mit dem BAT und MTArb wurden - vor dem Neuen Tarifrecht (Oktober 2005) - die wesentlichen allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Eingruppierung, Krankenbezüge, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen geregelt. Die Eingruppierung in die Vergütungs- und Lohngruppe hing auch damals schon von der Art der auszuübenden Tätigkeit ab. Die Entgeltbeträge ergaben sich aus dem jeweils geltenden Vergütungs- und Lohntarifvertrag. Weitere tarifliche Leistungen wie Zuwendung und vermögenswirksame Leistung sowie Regelungen zur Altersteilzeit sind in ergänzenden Tarifverträgen vereinbart.
Für die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgung) verweisen BAT und MTArb auf die besonderen Regelungen des ATV in Verbindung mit der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten. Für die Länder verbleibt es vorerst bei den alten Regelungen des BAT / BAT-O und MTArb / MTArb-O.
Tarifrecht im öffentlichen Dienst Das neue Tarifrecht für den
|
Bundesangestelltentarifvertrag Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen |
Tarifvertrag für Auszubildende im
|
Red UT 20210406