Wahlordnung (WO) - Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)

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Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung – WO)

 

vom 11.12.2001, zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 08.10.2021 geändert

 

Inhaltsübersicht

 

Allgemeine Vorschriften  §§ 1–5 >>>weiter
Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten  §§ 6–10 >>>weiter
Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten  §§ 11–19 >>>weiter
Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste  §§ 20–23 >>>weiter
Schriftliche Stimmabgabe  §§ 24–26 >>>weiter
Wahlvorschläge der Gewerkschaften  § 27 >>>weiter
Wahl des Wahlvorstands  §§ 28–29 >>>weiter
Wahl des Betriebsrats  §§ 30–35 >>>weiter
Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren  § 36 >>>weiter 
Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 Wahlberechtigten  § 37 >>>weiter 
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung  §§ 38–40 >>>weiter 
Übergangs- und Schlussvorschriften  §§ 41–43 >>>weiter

 

 

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