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Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) - Übersicht -

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Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) Vom 1. Januar 2019

geändert am 13.11.2019 (ABl. EKD S. 328), 11.09.2023 (ABl. EKD S. 199) und 9.11.2022 (Art. 3, ABl. EKD S. 157)


Hinweis:
Das Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) vom 12. November 2013 (ABl. EKD S. 425), geändert am 10. November 2018 (ABl. EKD S. 270), wurde auf Grund der Bekanntmachungsermächtigung (siehe Artikel 3 des Ersten Kirchengesetzes zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland – ABl. EKD S. 270) in der vom 1. Januar 2019 an geltenden Fassung bekannt gemacht.

Präambel

I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Grundsatz

§ 2 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

§ 3 Dienststellen

§ 4 Dienststellenleitungen

 

II. Abschnitt Bildung und Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung

§ 5 Mitarbeitervertretungen

§ 6 Gesamtmitarbeitervertretungen

§ 6a Gesamtmitarbeitervertretung im Dienststellenverbund

§ 7 Neubildung von Mitarbeitervertretungen

§ 8 Zusammensetzung

 

III. Abschnitt Wahl der Mitarbeitervertretung

§ 9 Wahlberechtigung

§ 10 Wählbarkeit

§ 11 Wahlverfahren

§ 12 Wahlvorschläge

§ 13 Wahlschutz, Wahlkosten

§ 14 Anfechtung der Wahl

 

IV. Abschnitt Amtszeit
§ 15 Amtszeit

§ 16 Neu- und Nachwahl der Mitarbeitervertretung vor Ablauf der Amtszeit

§ 17 Ausschluss eines Mitgliedes oder Auflösung der Mitarbeitervertretung

§ 18 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft, Ersatzmitgliedschaft

 

V. Abschnitt Rechtsstellung der Mitglieder der Mitarbeitervertretung

§ 19 Ehrenamt, Behinderungs- und Begünstigungsverbot, Arbeitsbefreiung

§ 20 Freistellung von der Arbeit

§ 21 Abordnungs- und Versetzungsverbot, Kündigungsschutz

§ 22 Schweigepflicht und Datenschutz

 

VI. Abschnitt Geschäftsführung

§ 23 Vorsitz

§ 23a Ausschüsse

§ 24 Sitzungen

§ 25 Teilnahme an der Sitzung der Mitarbeitervertretung

§ 26 Beschlussfassung

§ 27 Sitzungsniederschrift

§ 28 Sprechstunden, Aufsuchen am Arbeitsplatz

§ 29 Geschäftsordnung

§ 30 Sachbedarf, Kosten der Geschäftsführung

 

VII. Abschnitt Mitarbeiterversammlung
§ 31 Mitarbeiterversammlung

§ 32 Aufgaben

 

VIII. Abschnitt Aufgaben und Befugnisse der Mitarbeitervertretung

§ 33 Grundsätze für die Zusammenarbeit

§ 34 Informationsrechte der Mitarbeitervertretung

§ 35 Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung

§ 36 Dienstvereinbarungen

§ 36a Einigungsstellen

§ 37 Verfahren der Beteiligung der Mitarbeitervertretung

§ 38 Mitbestimmung

§ 39 Fälle der Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten

§ 40 Fälle der Mitbestimmung in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten

§ 41 Eingeschränkte Mitbestimmung

§ 42 Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

§ 43 Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen

§ 44 Ausnahmen von der Beteiligung in Personalangelegenheiten

§ 45 Mitberatung

§ 46 Fälle der Mitberatung

§ 47 Initiativrecht der Mitarbeitervertretung

§ 48 Beschwerderecht der Mitarbeitervertretung

 

IX. Abschnitt Interessenvertretung besonderer Mitarbeitergruppen

§ 49 Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden

§ 50 Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

§ 51 Aufgaben der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

§ 52 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

§ 52a Gesamtschwerbehindertenvertretung

§ 53 Mitwirkung in Werkstätten für behinderte Menschen und in Angelegenheiten weiterer Personengruppen

 

X. Abschnitt Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen

§ 54 Bildung von Gesamtausschüssen

§ 55 Aufgaben des Gesamtausschusses

§ 55a Ständige Konferenz, Bundeskonferenz, Gesamtausschuss der Evangelischen Kirche in Deutschland

§ 55b Aufgaben der Ständigen Konferenz und der Bundeskonferenz

§ 55c Geschäftsführung

§ 55d Weitere Regelungen

 

XI. Abschnitt Kirchengerichtlicher Rechtsschutz

§ 56 Kirchengerichtlicher Rechtsschutz

§ 57 Bildung von Kirchengerichten

§ 57a Zuständigkeitsbereich des Kirchengerichts der Evangelischen Kirche in Deutschland

§ 58 Bildung und Zusammensetzung der Kammern

§ 59 Rechtsstellung der Mitglieder des Kirchengerichts

§ 59a Berufung der Richter und Richterinnen des Kirchengerichtshofes der Evangelischen Kirche in Deutschland

§ 60 Zuständigkeit der Kirchengerichte

§ 61 Durchführung des kirchengerichtlichen Verfahrens in erster Instanz

§ 62 Verfahrensordnung

§ 63 Rechtsmittel

§ 63a Einhaltung auferlegter Verpflichtungen, Ordnungsgeld

 

XII. Abschnitt Schlussbestimmungen

§ 64 Übernahmebestimmungen


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Red 20231012

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