Wissenswertes zu Kur & Reha

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Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Innerhalb der Familie sehen sich besonders Frauen ständigen Belastungen ausgesetzt, die nicht selten zur Überforderung führen. Der Stress kann schwere Erschöpfungszustände und gesundheitliche Störungen zur Folge haben. Besonders häufig sind Störungen des Bewegungsapparates, zum Beispiel Rückenschmerzen, oder psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen. Aber auch Erkrankungen der Atemwege wie Asthma sind typisch für überlastete Mütter.

Stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Vätern sind deshalb wichtige Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Maßnahmen sind gezielt auf die besonderen Belange von Müttern und Vätern in Familienverantwortung ausgerichtet. In den zumeist dreiwöchigen Aufenthalten werden die körperlichen Erkrankungen und die psychischen Beschwerden im Zusammenhang erkannt und behandelt.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sind Mutter-/Vater-Kind-Kuren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geworden. Das heißt: Grundsätzlich haben seit dem 1. April 2007 alle Frauen (und Männer) in Familienverantwortung Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern (und Vätern). Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen.

Ansprechpartner ist der Haus- oder Frauenarzt, der die Kur bei der Krankenkasse beantragt. Der Arzt prüft vor der Beantragung, ob bei der Patientin eine Vorsorge- oder Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt. Außerdem legt er sowohl die Prognose als auch das Ziel der Maßnahme fest.

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