Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) - Übersicht

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Das Personalvertretungsrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Viele Ländervorschriften orientieren sich aber an den Grundprinzipien des BPersVG. Hier zur Übersicht aller Personalvertretungsgesetze 

 


Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG

Erster Teil - Personalvertretungen im Bundesdienst
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich des Gesetzes >>>weiter
§ 2 Gewerkschaften, Personalvertretung und Dienststelle >>>weiter
§ 3 Zwingende Natur der gesetzlichen Vorschriften >>>weiter
§ 4 Beschäftigte >>>weiter
§ 5 Gruppenbildung >>>weiter
§ 6 Dienststellen >>>weiter
§ 7 Vertretung der Dienststellen >>>weiter
§ 8 Benachteiligungs-/Begünstigungsverbot >>>weiter
§ 9 Schutz der Auszubildenden >>>weiter
§ 10 Schweigepflicht >>>weiter
§ 11 Unfälle von Beamten >>>weiter

Zweites Kapitel - Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung
Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
§ 12 Personalratspflicht >>>weiter
§ 13 Wahlberechtigung >>>weiter
§ 14 Wählbarkeit >>>weiter
§ 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen >>>weiter
§ 16 Größe der Personalvertretung >>>weiter
§ 17 Vertretung der Gruppen >>>weiter
§ 18 Abweichende Verteilung der Personalratssitze >>>weiter
§ 19 Wahlverfahren >>>weiter
§ 20 Bestellung des Wahlvorstands >>>weiter
§ 21 Wahl des Wahlvorstands bei Dienststellen ohne Personalrat >>>weiter
§ 22 Ersatzbestellung des Wahlvorstands >>>weiter
§ 23 Aufgaben des Wahlvorstands >>>weiter
§ 24 Verbot der Wahlbehinderung; Kosten der Wahl; Arbeitszeitversäumnis >>>weiter
§ 25 Wahlanfechtung >>>weiter

Zweiter Abschnitt - Amtszeit des Personalrats
§ 26 Beginn und Dauer der Amtszeit >>>weiter
§ 27 Neuwahl vor dem Ende der Amtszeit >>>weiter
§ 28 Ausschluss aus dem Personalrat; Auflösung >>>weiter
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft >>>weiter
§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft >>>weiter
§ 31 Ersatzmitglieder >>>weiter

Dritter Abschnitt - Geschäftsführung des Personalrats
§ 32 Bildung des Vorstands >>>weiter
§ 33 Erweiterte Vorstandsbildung >>>weiter
§ 34 Konstituierende Sitzung des Personalrats; weitere Sitzungen >>>weiter
§ 35 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen >>>weiter
§ 36 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten >>>weiter
§ 37 Beschlussfassung; Beschlussfähigkeit >>>weiter
§ 38 Angelegenheiten verschiedener Gruppen >>>weiter
§ 39 Aussetzung von Personalratsbeschlüssen >>>weiter
§ 40 Teilnahme sonstiger Vertreter an Personalratssitzungen >>>weiter
§ 41 Niederschriften >>>weiter
§ 42 Geschäftsordnung >>>weiter
§ 43 Sprechstunden >>>weiter
§ 44 Kosten der Personalratsarbeit; Kostentragung durch die Dienststelle >>>weiter
§ 45 Verbot der Beitragserhebung >>>weiter

Vierter Abschnitt - Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 46 Ehrenamtlichkeit; Dienstversäumnis und Freistellung der Personalratsmitglieder >>>weiter
§ 47 Schutz der Personalratsmitglieder vor außerordentlicher Kündigung, Versetzung und Abordnung >>>weiter

Fünfter Abschnitt - Personalversammlung
§ 48 Zusammensetzung und Leitung; Teilversammlungen >>>weiter
§ 49 Tätigkeitsbericht des Personalrats; Einberufung der Personalversammlung >>>weiter
§ 50 Personalversammlungen und Arbeitszeit >>>weiter
§ 51 Zuständigkeit der Personalversammlung >>>weiter
§ 52 Teilnahme sonstiger Personen an der Personalversammlung >>>weiter

Sechster Abschnitt - Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 53 Bildung von Stufenvertretungen; anzuwendende Vorschriften >>>weiter
§ 54 Amtszeit, Geschäftsführung, Aufwandsentschädigung >>>weiter
§ 55 Errichtung eines Gesamtpersonalrats >>>weiter

Drittes Kapitel - Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 57 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen >>>weiter
§ 58 Wahlberechtigung und Wählbarkeit >>>weiter
§ 59 Stärke und Zusammensetzung >>>weiter
§ 60 Wahl und Amtszeit; Wahl des Vorsitzenden >>>weiter
§ 61 Befugnisse der Jugend- und Auszubildendenvertretung >>>weiter
§ 62 Entsprechend anzuwendende Vorschriften >>>weiter
§ 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung >>>weiter
§ 64 Jugend- und Auszubildendenvertretung bei mehrstufigen Verwaltungen >>>weiter

Viertes Kapitel - Vertretung der nichtständig Beschäftigten
§ 65 Vertretung der nichtständig Beschäftigten >>>weiter

Fünftes Kapitel - Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt - Allgemeines
§ 66 Zusammenarbeit von Dienststellenleitung und Personalvertretung >>>weiter
§ 67 Allgemeine Grundsätze >>>weiter
§ 68 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung; Unterrichtungsanspruch >>>weiter

Zweiter Abschnitt - Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
§ 69 Mitbestimmung: Verfahren; Einigungsstelle >>>weiter
§ 70 Initiativrecht des Personalrats >>>weiter
§ 71 Einigungsstelle: Zusammensetzung; Beschlüsse >>>weiter
§ 72 Mitwirkung: Verfahren >>>weiter
§ 73 Dienstvereinbarungen >>>weiter
§ 74 Durchführung von Entscheidungen; Verbot einseitiger Eingriffe >>>weiter

Dritter Abschnitt - Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist
§ 75 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter und in sozialen und sonstigen Angelegenheiten >>>weiter
§ 76 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamten und in sonstigen Angelegenheiten >>>weiter
§ 77 Besondere Regelung für bestimmte Gruppen von Beschäftigten; Versagungskatalog >>>weiter
§ 78 Gegenstände der Mitwirkung; Anhörung >>>weiter
§ 79 Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen >>>weiter
§ 80 Teilnahme an Prüfungen >>>weiter
§ 81 Beteiligung an der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren >>>weiter

Vierter Abschnitt - Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
§ 82 Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrats >>>weiter

Sechstes Kapitel - Gerichtliche Entscheidungen
§ 83 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte; Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes >>>weiter
§ 84 Bildung von Fachkammern >>>weiter

Siebentes Kapitel - Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlusssachen
§ 85 Sondervorschriften für den Bundesgrenzschutz >>>weiter
§ 86 Sondervorschriften für den Bundesnachrichtendienst >>>weiter
§ 87 Sondervorschriften für das Bundesamt für Verfassungsschutz >>>weiter
§ 88 Sondervorschriften für die Sozialversicherung und für die Bundesanstalt für Arbeit >>>weiter
§ 89 Sondervorschriften für die Deutsche Bundesbank >>>weiter
§ 90 Sondervorschriften für die „Deutsche Welle" >>>weiter
§ 91 Sondervorschriften für Dienststellen des Bundes im Ausland >>>weiter
§ 92 Sondervorschriften für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung >>>weiter
§ 93 Verfahren bei Verschlusssachen >>>weiter

Zweiter Teil - Personalvertretungen in den Ländern
Erstes Kapitel - Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung
§ 94 Geltung als Rahmenvorschriften >>>weiter
§ 95 Verpflichtung zu Bildung von Personal- und Jugend- und Auszubildendenvertretungen >>>weiter
§ 96 Keine Beeinträchtigung der Aufgaben der Tarifparteien >>>weiter
§ 97 Keine Abweichung vom Personalvertretungsrecht durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung >>>weiter
§ 98 Personalvertretungen: Wahl; Berücksichtigung der Gruppen >>>weiter
§ 99 Behinderungsverbot und Schutz der Mitglieder >>>weiter
§ 100 Ehrenamtlichkeit; Verbot wirtschaftlicher Nachteile; Tragung der Kosten >>>weiter
§ 101 Personalvertretungen: Nichtöffentlichkeit der Sitzungen; Schweigepflicht; Einsicht in Unterlagen >>>weiter
§ 102 Amtsdauer; Auflösung durch gerichtliche Entscheidung >>>weiter
§ 103 Aufgabe der Personalvertretungen >>>weiter
§ 104 Zuständigkeit der Personalvertretungen >>>weiter
§ 105 Allgemeine Grundsätze >>>weiter
§ 106 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit >>>weiter

Zweites Kapitel - Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften
§ 107 Benachteiligungs-/Begünstigungsverbot >>>weiter
§ 108 Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern der Personalvertretung >>>weiter
§ 109 Anzuwendende Vorschriften über Dienstunfälle >>>weiter

Dritter Teil - Strafvorschriften
§ 110 (aufgehoben)
§ 111 (aufgehoben)

Vierter Teil - Schlussvorschriften
§ 112 Keine Anwendung dieses Gesetzes auf Religionsgemeinschaften >>>weiter
§ 113 Änderung des Deutschen Richtergesetzes >>>weiter
§ 114 Änderung des Kündigungsschutzgesetzes >>>weiter
§ 115 Ermächtigung zum Erlass von Wahlvorschriften >>>weiter
§ 116 Erstmalige Anwendung auf Personalvertretungswahlen >>>weiter
§ 116 a Erstmalige Wahlen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen >>>weiter
§ 117 Verweisungen aus anderen Vorschriften >>>weiter
§ 118 Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 119 In-Kraft-Treten dieses Gesetzes; Außer-Kraft-Treten anderer Vorschriften >>>weiter


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