BPersVG - §§ 94 bis 119
Zweiter Teil
Personalvertretungen in den Ländern
Erstes Kapitel
Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung
§ 94 Geltung als Rahmenvorschriften
Für die Gesetzgebung der Länder sind die §§ 95 bis 106 Rahmenvorschriften.
§ 95 Verpflichtung zu Bildung von Personal- und Jugend- und Auszubildendenvertretungen
1. In den Verwaltungen und Betrieben der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie in den Gerichten der Länder werden Personalvertretungen gebildet; für Beamte im Vorbereitungsdienst und Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung, Staatsanwälte, Polizeibeamte und Angehörige von Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie von Dienststellen, die bildenden, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken dienen, können die Länder eine besondere Regelung unter Beachtung des § 104 vorsehen.
2. In den einzelnen Dienststellen ist die Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen vorzusehen. Einem Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Teilnahme an allen Sitzungen der Personalvertretung mit beratender Stimme zu gestatten. Die Länder haben zu regeln, in welchen Fällen der gesamten Jugend- und Auszubildendenvertretung ein Teilnahmerecht mit beratender Stimme und in welchen Fällen ihr das Stimmrecht in der Personalvertretung einzuräumen ist.
3. Der Schwerbehindertenvertretung ist die Teilnahme an allen Sitzungen der Personalvertretung zu gestatten.
§ 96 Keine Beeinträchtigung der Aufgaben der Tarifparteien Die Aufgaben der Gewerkschaften und der Vereinigungen der Arbeitgeber werden durch das Personalvertretungsrecht nicht berührt.
§ 97 Keine Abweichung vom Personalvertretungsrecht durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung Durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung darf eine von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Regelung des Personalvertretungsrechts nicht zugelassen werden.
§ 98 Personalvertretungen: Wahl; Berücksichtigung der Gruppen (1) Die Personalvertretungen werden in geheimer und unmittelbarer Wahl und bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. (2) Sind in einer Dienststelle Angehörige verschiedener Gruppen (Beamte, Angestellte, Arbeiter) wahlberechtigt, so wählen die Angehörigen jeder Gruppe ihre Vertreter in getrennten Wahlgängen, sofern nicht die Mehrheit der Wahlberechtigten jeder Gruppe in getrennter geheimer Abstimmung die gemeinsame Wahl beschließt. (3) Über Angelegenheiten, die nur die Angehörigen einer Gruppe betreffen, kann die Personalvertretung nicht gegen den Willen dieser Gruppe beschließen. (4) Die Geschlechter sollen in den Personalvertretungen und den Jugend- und Auszubildendenvertretungen entsprechend dem Zahlenverhältnis vertreten sein.
§ 99 Behinderungsverbot und Schutz der Mitglieder (1) Wahl und Tätigkeit der Personalvertretungen und der Jugendvertretungen oder der Jugend- und Auszubildendenvertretungen dürfen nicht behindert oder in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise beeinflusst werden. (2) Mitglieder der Personalvertretungen und der Jugendvertretungen oder der Jugend- und Auszubildendenvertretungen dürfen gegen ihren Willen nur versetzt oder abgeordnet werden, wenn dies aus wichtigen dienstlichen Gründen auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft in der Personalvertretung oder der Jugendvertretung sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung unvermeidbar ist und die Personalvertretung zustimmt.
§ 100 Ehrenamtlichkeit; Verbot wirtschaftlicher Nachteile; Tragung der Kosten
(1) Die Mitglieder der Personalvertretungen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.
(2) Durch die Wahl und die Tätigkeit der Personalvertretungen dürfen den Beschäftigten wirtschaftliche Nachteile nicht entstehen.
(3) Die durch die Wahl und die Tätigkeit der Personalvertretungen entstehenden Kosten trägt die Verwaltung.
§ 101 Personalvertretungen: Nichtöffentlichkeit der Sitzungen; Schweigepflicht; Einsicht in Unterlagen (1) Die Sitzungen der Personalvertretungen sind nicht öffentlich.
(2) Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen oder wahrgenommen haben, haben über die ihnen dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen zu bewahren.
(3) Den Personalvertretungen sind auf Verlangen die zur Durchführung ihrer Aufga-ben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Personalakten dürfen Mitgliedern der Personalvertretungen nur mit Zustimmung des Beschäftigten vorgelegt werden.
§ 102 Amtsdauer; Auflösung durch gerichtliche Entscheidung
1. Die Personalvertretungen sind in angemessenen Zeitabständen neu zu wählen.
2. Die Personalvertretungen können wegen grober Vernachlässigung ihrer gesetzlichen Befugnisse oder wegen grober Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst werden. Das Gleiche gilt für den Ausschluss einzelner Mitglieder.
§ 103 Aufgabe der Personalvertretungen Die Personalvertretungen haben darauf hinzuwirken, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchgeführt werden.
§ 104 Zuständigkeit der Personalvertretungen
Die Personalvertretungen sind in innerdienstlichen, sozialen und personellen Angelegenheiten der Beschäftigten zu beteiligen; dabei soll eine Regelung angestrebt werden, wie sie für Personalvertretungen in Bundesbehörden in diesem Gesetz festgelegt ist. Für den Fall der Nichteinigung zwischen der obersten Dienstbehörde und der zuständigen Personalvertretung in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen, soll die Entscheidung einer unabhängigen Stelle vorgesehen werden, deren Mitglieder von den Beteiligten bestellt werden. Entscheidungen, die wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sind, insbesondere Entscheidungen in personellen Angelegenheiten der Beamten, über die Gestaltung von Lehrveranstaltungen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes einschließlich der Auswahl der Lehrpersonen und in organisatorischen Angelegenheiten, dürfen jedoch nicht den Stellen entzogen werden, die der Volksvertretung verantwortlich sind.
§ 105 Allgemeine Grundsätze
Die Personalvertretungen haben gemeinsam mit dem Leiter der Dienststelle für eine sachliche und gerechte Behandlung der Angelegenheiten der Beschäftigten zu sorgen. Insbesondere darf kein Beschäftigter wegen seiner Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung, wegen seines Geschlechtes oder wegen persönlicher Beziehungen bevorzugt oder benachteiligt werden. Der Leiter der Dienststelle und die Personalvertretung haben jede parteipolitische Betätigung in der Dienststelle zu unterlassen; die Behandlung von Tarif-, Besoldungs- und Sozialangelegenheiten wird hierdurch nicht berührt.
§ 106 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zu gerichtlichen Entscheidungen sind die Verwaltungsgerichte berufen.
Zweites Kapitel Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften
§ 107 Benachteiligungs-/Begünstigungsverbot
Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, dürfen darin nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. § 9 gilt entsprechend.
§ 108 Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern der Personalvertretung
(1) Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern der Personalvertretungen, der Jugendvertretungen oder der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, der Wahlvorstände sowie von Wahlbewerbern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, bedarf der Zustimmung der zuständigen Personalvertretung. Verweigert die zuständige Personalvertretung ihre Zustimmung oder äußert sie sich nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags, so kann das Verwaltungsgericht sie auf Antrag des Dienststellenleiters ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist der betroffene Arbeitnehmer Beteiligter.
(2) Eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Beschäftigten ist unwirksam, wenn die Personalvertretung nicht beteiligt worden ist.
§ 109 Anzuwendende Vorschriften über Dienstunfälle
Erleidet ein Beamter anlässlich der Wahrnehmung von Rechten oder Erfüllung von Pflichten nach dem Personalvertretungsrecht einen Unfall, der im Sinne der beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorschriften ein Dienstunfall wäre, so finden diese Vorschriften entsprechende Anwendung.
Dritter Teil Strafvorschriften
§ 110 (aufgehoben)
§ 111 (aufgehoben)
Vierter Teil Schlussvorschriften
§ 112 Keine Anwendung dieses Gesetzes auf Religionsgemeinschaften
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform; ihnen bleibt die selbständige Ordnung eines Personalvertretungsrechtes überlassen.
§ 113 Änderung des Deutschen Richtergesetzes
Das Deutsche Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl I S. 713), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. Januar 1974 (BGBl I S. 131) wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 2 wird hinter Nummer 4 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 5 angefügt: „5. den Vorsitz in Einigungsstellen und entsprechenden unabhängigen Stellen im Sinne des § 104 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes."
2. § 52 erhält folgende Fassung: „§ 52 Für die Befugnisse und Pflichten des Richterrates gelten § 2 Abs. 1, §§ 66 bis 74, 75 Abs. 2 und 3 Nr. 1 bis 5 und 11 bis 16, § 76 Abs. 2, § 78 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 bis 4, §§ 80 und 81 des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl I S. 693) sinngemäß."
3. § 53 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Jedoch entsendet der Richterrat mindestens die in § 17 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bestimmte Zahl von Mitgliedern."
4. § 58 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Für die Rechte und Pflichten der Mitglieder gelten die §§ 8 bis 11, 46 Abs. 3 bis 7, § 47 Abs. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes sinngemäß."
5. § 60 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Das Verwaltungsgericht entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten aus der gemeinsamen Beteiligung von Richterrat und Personalvertretung (§ 53 Abs. 1) nach den Verfahrensvorschriften und in der Besetzung des § 83 Abs. 2 und § 84 des Bundespersonalvertretungsgesetzes."
§ 114 Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
Das Kündigungsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl I S. 1317), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (BGBl I S. 469), wird wie folgt geändert: I. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, wenn
1. in Betrieben des privaten Rechts a) die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes verstößt, b) der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann und der Betriebsrat oder eine andere nach dem Betriebsverfassungsgesetz insoweit zuständige Vertretung der Arbeitnehmer aus einem dieser Gründe der Kündigung innerhalb der Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes schriftlich widersprochen hat,
2. in Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Rechts a) die Kündigung gegen eine Richtlinie über die personelle Auswahl bei Kündigungen verstößt, b) der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in derselben Dienststelle oder in einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweiges an demselben Dienstort einschließlich seines Einzugsgebietes weiterbeschäftigt werden kann und die zuständige Personalvertretung aus einem dieser Gründe fristgerecht gegen die Kündigung Einwendungen erhoben hat, es sei denn, dass die Stufenvertretung in der Verhandlung mit der übergeordneten Dienststelle die Einwendungen nicht aufrechterhalten hat. Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat. Der Arbeitgeber hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen." II. In § 2 Satz 1 werden in der Klammer hinter den Worten „Absatz 2 Satz 1" die Wor-te „bis 3" eingefügt. III. Die Überschrift des Zweiten Abschnitts wird wie folgt gefasst: „Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung". IV. a) In § 15 wird folgender Absatz 2 eingefügt: „(2) Die Kündigung eines Mitgliedes einer Personalvertretung oder einer Jugendvertretung ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigen, und dass die nach dem Personalvertretungsrecht erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist. Nach Beendigung der Amtszeit der in Satz 1 genannten Personen ist ihre Kündigung innerhalb eines Jahres, vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit an gerechnet, unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; dies gilt nicht, wenn die Beendigung der Mitgliedschaft auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht." b) Der bisherige Absatz 2 des § 15 wird Absatz 3 und wie folgt gefasst: „(3) Die Kündigung eines Mitgliedes eines Wahlvorstandes ist vom Zeitpunkt seiner Bestellung an, die Kündigung eines Wahlbewerbers vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlages an, jeweils bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und dass die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes oder nach dem Personalvertretungsrecht erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Kündigung unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; dies gilt nicht für Mitglieder des Wahlvorstandes, wenn dieser durch gerichtliche Entscheidung durch einen anderen Wahlvorstand ersetzt worden ist." c) Der bisherige Absatz 3 des § 15 wird Absatz 4 und wie folgt gefasst: „(4) Wird der Betrieb still gelegt, so ist die Kündigung der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen frühestens zum Zeitpunkt der Stillegung zulässig, es sei denn, dass ihre Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt durch zwingende betriebliche Erfordernisse bedingt ist." d) Der bisherige Absatz 4 des § 15 wird Absatz 5 und wie folgt gefasst: „(5) Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die still gelegt wird, so ist sie in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so findet auf ihre Kündigung die Vorschrift des Absatzes 4 über die Kündigung bei Stilllegung des Betriebs sinngemäß Anwendung." V. a) Die Überschrift des § 16 wird wie folgt gefasst: „Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses". b) In § 16 Satz 1 werden die Worte „§ 15 Abs. 1 und 2" durch die Worte „§ 15 Abs. 1 bis 3" ersetzt.
§ 115 Ermächtigung zum Erlass von Wahlvorschriften
Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Durchführung der in den §§ 12 bis 25, 55 bis 57, 64, 65, 85 Abs. 2 sowie den §§ 86, 89 a und 91 bezeichneten Wahlen durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Vorschriften zu erlassen über 1. die Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Aufstellung der Wählerlisten und die Errechnung der Vertreterzahl, 2. die Frist für die Einsichtnahme in die Wählerlisten und die Erhebung von Einsprüchen, 3. die Vorschlagslisten und die Frist für ihre Einreichung, 4. das Wahlausschreiben und die Fristen für seine Bekanntmachung, 5. die Stimmabgabe, 6. die Feststellung des Wahlergebnisses und die Fristen für seine Bekanntmachung, 7. die Aufbewahrung der Wahlakten.
§ 116 Erstmalige Anwendung auf Personalvertretungswahlen
(1) Die ersten Personalratswahlen nach § 27 Abs. 1 und die ersten Wahlen der Jugendvertretung nach § 60 Abs. 2 finden im Jahre 1976 statt. Unbeschadet des Satzes 1 finden im Oktober 1974 Personalratswahlen in den Dienststellen des Bundes im Ausland, im Bundesnachrichtendienst und Wahlen der Jugendvertretungen statt.
(2) Personalvertretungen und Jugendvertretungen, die beim In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bestehen, bleiben bis zur Neuwahl nach Absatz 1, längstens jedoch in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 bis zum 31. Mai 1976, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 bis zum 31.0ktober 1974 im Amt; § 27 Abs.2 bis 5 bleibt unberührt. Satz 1 gilt sinngemäß für Obmänner in Dienststellen des Bundes im Ausland und Vertrauensmänner im Bundesnachrichtendienst.
(3) Vertrauensmänner im Bundesgrenzschutz, die beim In-Kraft-Treten dieses Gesetzes im Amt sind, bleiben bis zur Neuwahl nach § 85 Abs. 2, längstens bis zum 31. Oktober 1974 im Amt.
§ 116 a Erstmalige Wahlen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen
(1) Die erstmaligen Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, die an die Stelle der in § 57 in der Fassung des Gesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693) bezeichneten Jugendvertretungen treten, finden abweichend von § 60 Abs. 2 Satz 3 in der Zeit vom 1.Oktober bis 30. November 1988 statt. Sie finden unabhängig davon statt, seit wann zum Zeitpunkt dieser Wahlen die bestehenden in Satz 1 genannten Jugendvertretungen im Amt sind; § 27 Abs. 5 findet keine entsprechende Anwendung. Die Amtszeit der gemäß Satz 1 erstmalig gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretungen endet spätestens am 31. Mai 1991; die nächsten regelmäßigen Wahlen finden dem gemäß in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 1991 statt.
(2) Die Rechte und Pflichten der bis zum Beginn der Amtszeit der erstmalig gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretungen bestehenden in Absatz 1 genannten Jugendvertretungen richten sich im übrigen nach diesem Gesetz in der Fassung des Gesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Juli 1986 (BGBl I S. 1110).
(3) Wahlen zu den in Absatz 1 genannten Jugendvertretungen finden nicht statt, wenn eine der Voraussetzungen für eine solche Wahl in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 nach dem Zeitpunkt eintritt, von dem an dieses Gesetz die Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen vorsieht. Im übrigen finden Wahlen zu den in Absatz 1 genannten Jugendvertretungen nach dem 31. Juli 1988 nicht statt.
(4) Artikel 1 Satz 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 1987 (BGBl I S. 2746) findet in den in Absatz 3 genannten Fällen keine Anwendung. (5) Wird eine in Absatz 1 genannte Jugendvertretung durch Gerichtsbeschluss aufgelöst, so findet § 28 Abs. 2 Satz 2 entsprechende Anwendung nur, wenn eine Verpflichtung des Wahlvorstands zur Einleitung von Neuwahlen von Jugendvertretungen unter Beachtung der Regelung nach Absatz 3 besteht. Die Wahrnehmung der Befugnisse und Pflichten der Jugendvertretung durch den Wahlvorstand in entsprechender Anwendung des § 28 Abs. 2 Satz 3 endet mit dem Beginn der Amtszeit der erstmals gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretung.
§ 116 b Übergang zu vierjähriger Amtszeit
§ 26 und § 27 Abs. 1 finden in der auf eine Amtszeit des Personalrats von vier Jahren abstellenden Fassung erstmalig Anwendung auf Personalräte, die nach dem 28. Februar 1991 gewählt werden. Entsprechendes gilt für die auf vierundzwanzig Monate abstellende Vorschrift des § 27 Abs. 2 Nr. 1. Auf vor dem 1. März 1991 gewählte Personalräte finden - unbeschadet des § 27 Abs. 5 - die Vorschriften des § 26, des § 27 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in der Fassung des Gesetzes vom 15. März 1974 (BGBl I S. 693) Anwendung.
§ 117 Verweisungen aus anderen Vorschriften
Soweit in anderen Vorschriften auf Vorschriften verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
§ 118 Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 119 In-Kraft-Treten dieses Gesetzes; Außer-Kraft-Treten anderer Vorschriften
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1974 in Kraft. Gleichzeitig treten das Personalvertretungsgesetz vom 5. August 1955 (BGBl I S. 477) und das Gesetz über Personalvertretungen im Bundesgrenzschutz vom 16. März 1965 (BGBl I S. 68), beide Gesetze zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. November 1973 (BGBl I S. 1613), außer Kraft.
mehr zu: Bundespersonalvertretungsgesetz
- Ablehnung der Wahl
- ABM-Kräfte
- Abmahnung
- Abordnung von Angestellten und Arbeitern
- Abordnung von Beamten
- Abordnungsschutz
- Abrufkräfte
- Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten
- Abstimmungsvorstand
- Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen
- Änderungen von Dienststellen
- Änderungskündigung(en)
- Akkord- und Prämiensätze
- Alkoholverbote
- Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung
- Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch
- Altersgrenze
- Altersteilzeit
- Amtsniederlegung
- Amtsverhältnis
- Amtszeit des Personalrats
- Amtszeiten-Gesetz
- Angestellte
- Angestelltenausschüsse
- Anhörung
- Anhörung bei außerordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber
- Anhörung des Personalrats durch die Stufenvertretung
- Anlernlinge
- Anordnung zur Wohnungswahl
- Anregungen von Beschäftigten
- Anschläge des Personalrats
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Anstellung von Beamten
- Antragsbefugnis im Beschlussverfahren
- Antragsrecht gegenüber der Dienststelle
- Anwesenheitskontrollen
- Anwesenheitsliste
- Arbeiter
- Arbeiterausschüsse
- Arbeitgebervereinigungen
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerähnliche Personen
- Arbeitnehmererfindungen
- Arbeitsablauf
- Arbeitsbefreiung von Personalratsmitgliedern s. Arbeitszeitversäumnis bei Personalratsmitgliedern
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
- Arbeitsdirektor
- Arbeitsgemeinschaften
- Arbeitskampf
- Arbeitsleistung s. Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung
- Arbeitsmethoden s. grundlegend neue - arbeitsnotwendige Maßnahmen
- arbeitsorganisatorische Maßnahmen
- Arbeitsplatzbesuche
- Arbeitsplatzgestaltung s. Gestaltung der Arbeitsplätze
- Arbeitsplatzüberprüfung
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung s. auch Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen
- Arbeitstag
- Arbeitsunfälle s. Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen
- Arbeitsverfahren
- Arbeitszeitkarten
- Arbeitszeitregelungen
- Arbeitszeitversäumnis
- Arbeitszeitversäumnis bei Personalratsmitgliedern
- Arbeitszeugnis
- Arztbesuche
- Auffangzuständigkeit der Stufenvertretung
- Aufgabengebiete der Vertrauenspersonen der Soldaten V B 23-31 s. auch Beteiligung der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Auflösung des Personalrats
- Auflösung von Dienststellen s. Änderungen von Dienststellen
- Auflösung von Körperschaften und Dienststellen
- Aufstellung von Sozialplänen s. Sozialplan
- Aufstieg
- Aufwand
- Aufwandsentschädigung
- Ausbildungspersonalräte
- Ausführungsbehörden für Unfallversicherung
- Auskunftspersonen
- Ausländische Beschäftigte
- Ausländische Staaten
- Ausländische Streitkräfte
- Auslandsdienststellen
- Auslandshandelskammern
- Auslandsschulen
- Auslandsvertretungen s. Auswärtiges Amt
- Ausschluss aus dem Personalrat
- Ausschreibung von Dienstposten s. Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten
- Ausschüsse des Personalrats
- Außen stehende Stellen
- Außerbetriebliche Ausbildung
- Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber s. Anhörung bei -, Kündigungsschutz im Rahmen der Personalvertretung
- Aussetzung von Personalratsbeschlüssen
- Aussperrung s. Arbeitskampf
- Auswärtiges Amt s. auch Auslandsdienststellen, Ortskräfte, Vertrauensmann der Ortskräfte
- Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen s. auch Fortbildung
- Auswahlgespräche
- Auswahlrichtlinien
- Auszahlung der Bezüge
- Auszubildende
- Baden-Württemberg
- Bahnversicherungsanstalt
- Baumaßnahmen
- Bayerische Versorgungskammer
- Bayerischer Rundfunk
- Bayern
- Beamte
- Beamte auf Lebenszeit
- Beamte auf Probe s. auch Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf
- Beamte auf Widerruf s. auch Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf
- Beamte auf Zeit
- Beamte im Vorbereitungsdienst
- Beamtenstellen von BesGr. A 16 an aufwärts
- Beamtenvertretungen
- Beauftragte des Personalrats
- Beförderung
- Befristet Beschäftigte
- Begünstigungsverbot
- Behinderungsverbot
- Behörden
- Behörden der Mittelstufe
- Beiträge
- Bekanntmachungen des Personalrats
- Bekleidungsvorschriften
- Beleihung mit der Ausübung von Dienstherrnbefugnissen
- Benachteiligungsverbot
- Beratende Teilnahme an Prüfungen
- Bereitschaftsdienst s. auch Arbeitszeitregelungen
- Berlin
- Berlin-Klausel
- Berufsakademien
- Berufsausbildung s. auch Durchführung der Berufsausbildung
- Berufsbeamtentum
- Berufsförderung von Polizeivollzugsbeamten
- Berufsgenossenschaften
- Berufsverbände
- Beschäftigte
- Beschäftigte - § 4 BPersVG
- Beschäftigte mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit
- Beschäftigtenschutzgesetz
- Beschäftigungsarten
- Beschlussfassung des Personalrats
- Beschlussverfahren
- Beschwerden im verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren s. auch Verfahren vor dem
- Beschwerden von Beschäftigten
- Besondere Personalvertretungen beim Bundeseisenbahnvermögen
- Besondere Verwaltungszweige
- Bestellung von Vertrauens- oder Betriebsärzten
- Beteiligung der Personalvertretung
- Beteiligung der Personalvertretung in den Ländern s. auch Landespersonalvertretungsgesetze, Personalvertretungen in den Ländern, Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung
- Beteiligung der Vertrauenspersonen der Soldaten s. auch Aufgabengebiete der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Beteiligung des Betriebsrats bei den Postnachfolgeunternehmen
- Beteiligung des betroffenen Beschäftigten
- Beteiligung des Vertrauensmanns der Zivildienstleistenden
- Beteiligungsgesetz
- Betriebe
- Betriebliche Angelegenheiten s. Mitbestimmung in betrieblichen Angelegenheiten
- Betriebliche Interessenvertretung bei den Postnachfolgeunternehmen
- Betriebliche Ordnungsmaßnahmen
- Betriebliches Vorschlagswesen
- Betriebsärzte s. Bestellung von Vertrauens- oder Betriebsärzten
- Betriebsbußen
- Betriebsfrieden s. Friedenspflicht
- Betriebskrankenkassen
- Betriebsräte in den Postnachfolgeunternehmen s. Betriebliche Interessenvertretung bei den Postnachfolgeunternehmen
- Betriebsrätegesetz 1920
- Betriebsübergangsrichtlinie
- Betriebsverfassung
- Betriebsverfassungsgesetz 1952
- Betriebsverfassungsgesetz 1972
- Betriebsverfassungsrecht
- Betriebsversuch
- Betriebsvertretungen s. auch Betriebsvertretungsrecht
- Betriebsvertretungsrecht s. auch Betriebsvertretungen
- Betriebsverwaltungen
- BetrVerf-Reformgesetz
- Beurlaubung
- Beurlaubung von Beamten s. auch Freistellung vom Dienst nach Beamtenrecht
- Beurteilung s. dienstliche Beurteilung
- Beurteilungsrichtlinien s. auch dienstliche Beurteilung
- Bezirks-Jugend- und Auszubildendenvertretung s. Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
- Bezirkspersonalrat s. auch Stufenvertretungen
- Bezirkspersonalratswahl
- Bezirksschwerbehindertenvertretung
- Bezirkswahlvorstand
- Bibliotheks- und Dokumentationsdienst
- Bildaufzeichnungen
- Bildungsmaßnahmen
- Bildungsveranstaltungen s. Schulungsveranstaltungen
- BPersVG - §§ 1 bis 52
- BPersVG - §§ 53 bis 93
- BPersVG - §§ 94 bis 119
- BPersVG §§ 1 bis 11
- BPersVG §§ 12 bis 25
- BPersVG §§ 26 bis 31
- BPersVG §§ 32 bis 45
- BPersVG §§ 46 bis 47
- Brandenburg
- Bremen
- Bremischer Staatsgerichtshof
- Briefpapier
- Briefwahl s. schriftliche Stimmabgabe
- Bruttolohn- und -gehaltslisten
- Büropersonal
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
- Bundesamt für Wehrverwaltung
- Bundesanstalt für Arbeit
- Bundesanstalt Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
- Bundesanstalt Post-Gesetz
- Bundesanstalten
- Bundesbehörden
- Bundesdisziplinargericht
- Bundeseisenbahnen
- Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz
- Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz
- Bundeseisenbahnvermögen
- Bundeseisenbahnverwaltung
- Bundesgleichstellungsgesetz
- Bundesgrenzschutz
- Bundesgrenzschutz-Personalvertretungen s. auch Bundesgrenzschutz, Vertrauensmann im Bundesgrenzschutz
- Bundeskanzler
- Bundeskanzleramt
- Bundesknappschaft
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesministerium der Verteidigung
- Bundesministerium des Innern
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesministerium für Post und Telekommunikation
- Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
- Bundesmittelbehörden
- Bundesnachrichtendienst
- Bundesoberbehörden
- Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) - Übersicht
- Bundespersonalvertretungsgesetz 1974
- Bundesregierung
- Bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten im Bereich der Sozialversicherung
- Bundesunterbehörden
- Bundesverband der Betriebskrankenkassen
- Bundesverband der Innungskrankenkassen
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen
- Bundesverband der Ortskrankenkassen
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
- Bundesverwaltungsgericht s. auch Verfahren vor dem Verwaltungsgerichte
- Bundeswehr
- Bundeswehrverwaltung
- Bundeszentrale für politische Bildung
- Chef des Bundeskanzleramts
- d'Hondt'sches System
- Darlehen
- Datenschutz
- Datenverarbeitungsanlage
- DB Cargo AG
- DB Netz AG
- DB Regio AG
- DB Reise & Touristik AG
- DB Station & Service AG
- DBAG-Zuständigkeitsverordnung
- DDR s. Deutsche Demokratische Republik
- Deutsche Bahn AG
- Deutsche Bahn Gründungsgesetz
- Deutsche Bundesbahn
- Deutsche Bundesbank
- Deutsche Bundespost
- Deutsche Demokratische Republik
- Deutsche Historische Institute
- Deutsche Post AG s. auch Postnachfolgeunternehmen, Postneuordnung
- Deutsche Postbank AG s. auch Postnachfolgeunternehmen, Postneuordnung
- Deutsche Reichsbahn
- Deutsche Telekom AG s. auch Postnachfolgeunternehmen, Postneuordnung
- Deutsche Welle
- Deutsches Archäologisches Institut
- Deutsches Institut für Japanstudien
- Deutsches Richtergesetz
- Deutschlandradio
- Diakonissen
- Dienst- und Arbeitsunfälle s. Arbeitschutz und Unfallverhütung, Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen
- Dienst- und Pachtland
- Dienstbereitschaft s. auch Arbeitszeitregelungen
- Dienstliche Beurteilung s. auch Beurteilungsrichtlinien
- Dienstordnung
- Dienstpläne s. auch Arbeitszeitregelungen
- Diensträume
- Dienststelle(n) s. auch Änderungen
- Dienststellen - § 6 BPersVG
- Dienststellen des Bundes im Ausland s. Auslandsdienststellen
- Dienststellen mit bildenden, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken
- Dienststellenleiter
- Dienststellenteile
- Dienstvereinbarung
- Dienstweg
- Direktionsrecht des Dienststellenleiters s. auch Durchführung von Entscheidungen
- Disziplinarklage s. auch Disziplinarverfahren
- Disziplinarverfahren s. auch Disziplinarklage
- DO-Angestellte
- Dotierungsrahmen
- Duales System
- Durchführung der Berufsausbildung
- Durchführung von Entscheidungen
- Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung s. auch Gleichstellung von Frauen und Männern
- E-Mail
- eGovernment
- Ehrenamtliche Richter in den Fachkammern und Fachsenaten s. auch Fachkammern und Fachsenate für Personalvertretungssachen
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Eigenbetriebe
- Eigengesellschaften
- Eigenverantwortlichkeit
- Eignungsbeurteilung
- Eignungsgespräche
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden s. grundlegend neue Arbeitsmethoden
- Eingruppierung
- Einigungsstelle
- Einigungsstelle nach DBGrG
- Einigungsstelle nach PostPersRG
- Einigungsvertrag
- Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zwecksetzung
- Einsatzführungskommando
- Einschränkung von Dienststellen s. Änderungen von Dienststellen
- Einseitige Eingriffe in den Dienstbetrieb s. auch Durchführung von Entscheidungen
- Einspruchsrecht gegen Beschlüsse des Personalrats s. Aussetzung von Beschlüssen Einstellung von Angestellten und Arbeitern
- Einstellung von Angestellten und Arbeitern
- Einstellung von Beamten
- Einstellungsgespräche
- Einstellungsrichtlinien
- Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren
- Eintritt in den Ruhestand
- Einwendungen gegen Kündigung s. auch Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber, Weiterbeschäftigung bei Kündigungsschutzklage
- Eisenbahn-Bundesamt
- Eisenbahn-Unfallkasse
- Eisenbahnneuordnung
- Eisenbahnneuordnungsgesetz
- Eisenbahnwesen
- Entbindungspflege
- Entlassung von Beamten
- Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf
- Entlohnungsgrundsätze
- Entlohnungsmethoden
- Entscheidungen
- Erforderliche Schulungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder
- Ergänzungsabkommen
- Ergänzungsmitglieder
- Erhebung der Disziplinarklage s. Disziplinarklage
- Erlass von Richtlinien über die personelle Auswahl
- Erleichterung des Arbeitsablaufs
- Erlöschen der Anwartschaft
- Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat
- Ermahnungen
- Ersatzansprüche s. Geltendmachung von
- Ersatzkassen
- Ersatzmitglieder im Personalrat
- Ersatzmitglieder im Wahlvorstand
- Ersatzvorstandsmitglieder
- Erweiterter Vorstand
- Europäische Union
- Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr s. auch Seelsorgeorganisationen in der Bundeswehr
- Evokationsrecht
- Fachkammern und Fachsenate für Personalvertretungssachen s. auch ehrenamtliche Richter in den Fachkammern und Fachsenaten, Verwaltungsgerichte
- Fachliteratur
- Fachzeitschrift
- Fahrtenschreiber
- Faktisches Arbeitsverhältnis
- Fernarbeit
- Fernsehkameras
- Finanzverwaltung
- Fingerabdrücke
- Flottenkommando
- Flugsicherung
- Flurneuordnung
- Forstverwaltung
- Fortbildung
- Fortbildungsveranstaltungen
- Fotokopiergerät
- Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle
- Frauenbeauftragte
- Frauenfördergesetz
- Frauenförderplan
- Freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Freie Mitarbeiter
- Freiheit der Wahl s. Schutz der Wahlfreiheit
- Freistellung
- Freistellung vom Dienst nach Beamtenrecht
- Freistellung von Verbindlichkeiten
- Freistellung zur Durchführung von Personalratsaufgaben
- Freistellung zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen s. auch erforderliche Schulungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder, geeignete Schulungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder
- Freiwilliges soziales Jahr
- Freizeitausgleich
- Freizeitausgleich bei Personalratsmitgliedern
- Friedenspflicht
- Geeignete Schulungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder
- Gegenstandswert
- Geheime Wahl
- Geistliche
- Geltendmachung von Ersatzansprüchen
- Geltungsbereich des BPersVG
- Geltungsbereich des Gesetzes § 1 BPersVG
- Gemeinnützige Arbeit
- Gemeinsame Angelegenheiten
- Gemeinsame Ausschüsse
- Gemeinsame Beteiligung von Richterrat und Personalvertretung
- Gemeinsame Dienststellen
- Gemeinsame Wahl s. auch Personenwahl, Verhältniswahl
- Gemeinschaftliche Besprechungen
- Gemeinschaftliche Betriebe
- Gemeinschaftsunterkunft
- Gender Mainstreaming s. Gleichstellung von Frauen und Männern
- Generelle Regelung
- Gerichte
- Gerichtliche Entscheidungen
- Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Gesamtpersonalrat
- Gesamtpersonalratswahl
- Gesamtschwerbehindertenvertretung
- Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen
- Gesamtvertrauenspersonenausschuss
- Gesamtwahlvorstand
- Geschäftsbedarf
- Geschäftsbesorgungsverträge
- Geschäftsführung der Personalvertretung
- Geschäftsordnung
- Geschäftsverteilung
- Geschlechter s. auch Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung, Gleichstellung von Frauen und Männern
- Gesellschaft für technische Zusammenarbeit
- Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost
- Gesetze
- Gesetze zugunsten der Beschäftigten
- Gesetzesvorrang
- Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
- Gestaltung der Arbeitsplätze
- Gestellungsvertrag
- Gesundheitsschutz s. Arbeitschutz und Unfallverhütung, Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen
- Gewährung von sozialen Zuwendungen
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften
- Gewerkschaften s. auch Koalitionen
- Gewerkschaften, Personalvertretung und Dienststelle § 2 BPersVG
- Gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung
- Gewerkschaftliche Vertrauensleute
- Gewerkschaftsbeauftragte
- Gleichbehandlungsgrundsatz s. Gleichheitsgrundsatz
- Gleichberechtigung von Frauen und Männern s. Gleichstellung von Frauen und Männern
- Gleichberechtigung von Personalrat und Dienststellenleiter
- Gleichheitsgrundsatz
- Gleichstellung von Frauen und Männern s. auch Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung, Geschlechter
- Gleichstellungsbeauftragte
- Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz
- Gleichstellungsplan
- Goethe Institut Inter Nationes
- Gremien der Vertrauenspersonen der Soldaten s. Gesamtvertrauenspersonenausschuss, Versammlungen der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Grobe Pflichtverletzung s. Pflichtverletzung
- Grundlegend neue Arbeitsmethoden
- Grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen
- Grundrecht auf Mitbestimmung
- Grundrechtsfähigkeit des Personalrats
- Gruppen
- Gruppenangelegenheiten
- Gruppenbildung - § 5 BPersVG
- Gruppenfremde Kandidatur
- Gruppenprinzip
- Gruppenvorstandsmitglieder
- Gruppenwahl s. auch Personenwahl, Verhältniswahl
- Haftung von Personalratsmitgliedern
- Hamburg
- Hare/Niemeyer
- Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung s. Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
- Hauptpersonalrat s. auch Stufenvertretungen
- Hauptpersonalratswahl
- Hauptschwerbehindertenvertretung
- Hauptwahlvorstand
- Haushaltsaufstellung
- Haushaltsgesetz
- Haushaltsplan
- Haushaltsvoranschläge
- Hauspersonalrat
- Hausrecht
- Hebung der Arbeitsleistung s. Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung
- Heeresamt
- Heeresführungskommando
- Heimarbeit
- Helfer im freiwilligen sozialen Jahr
- Herabgruppierung s. Höher- oder Herabgruppierung
- Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
- Hessen
- Hessischer Rundfunk
- Hessischer Staatsgerichtshof
- Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
- Hochschulen
- Höchstzahlverfahren
- Höher- oder Herabgruppierung
- Information der Personalvertretung s. Selbstinformation der Personalvertretung, Unterrichtung der Personalvertretung
- Informationen zum BPersVG
- Informationspflicht der Dienststelle s. auch Unterrichtung der Personalvertretung
- Informationsschriften des Personalrats
- Inhalt von Personalfragebogen
- Initiativrecht
- Initiativrecht in den Ländern
- Innerdienstliche Angelegenheiten
- Insichbeurlaubungen bei den Postnachfolgeunternehmen
- Internationale militärische Hauptquartiere der NATO
- Internationale Organisationen
- Internet
- Intranet
- Jobrotation
- Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
- Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Jugend- und Auszubildendenvertretung(en)
- Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Ländern
- Jugendliche
- Justizverwaltung
- Kaiserreich
- Kasernenordnung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
- Katholisches Militärbischofsamt s. auch Seelsorgeorganisationen in der Bundeswehr
- Kirchen
- Kirchliche Lehrkräfte
- Kleindienststellen
- Kliniken
- Koalitionen s. auch Gewerkschaften
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Körperschaftsexterne Maßnahmen
- Körperschaftsübergreifende Maßnahmen
- Kollektiver Bezug (Tatbestand)
- Kommentar zum BPersVG
- Kommunale Berufsfeuerwehren
- Kommunalverwaltungen
- Kommunikation zwischen Personalrat und Beschäftigten
- Konkurrenz von Beteiligungsrechten
- Konstituierende Sitzung der Stufenvertretung
- Konstituierende Sitzung des Personalrats
- Kontrollratsgesetz
- Kooperation s. auch vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Kopiergerät
- Korps
- Kosten der Einigungsstelle
- Kosten der Wahl
- Kosten des Personalrats
- Krankengespräche
- Krankenpflege
- Krankenversicherungsträger
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigungsrichtlinien s. Auswahlrichtlinien
- Kündigungsschutz im Rahmen der Personalvertretung
- Kündigungsschutz von Personalratsmitgliedern
- Künstlerische Tätigkeit s. Beschäftigte mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit
- Künstlersozialkasse
- Kulturelle Einrichtungen
- Kulturfördernde Einrichtungen
- Kunsthistorisches Institut in Florenz
- Kurzarbeit s. auch Arbeitszeitregelungen
- Länderübergreifende Einrichtungen
- Landesämter für Verfassungsschutz
- Landespersonalvertretungsgesetze s. auch Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung, Stichwörter zu den einzelnen Ländern
- Landesrichtergesetze
- Landwirtschaftliche Alterskassen
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
- Landwirtschaftliche Krankenkassen
- Laufbahnwechsel
- Laufende Geschäfte des Personalrats
- Legitimationsniveaus der Mitbestimmung
- Leiharbeitnehmer
- Leistungsbezogene Entgelte
- Leistungskontrolle s. auch technische Kontrolleinrichtungen
- Lexikon Personalräte - Buchstabe A
- Lexikon Personalräte - Buchstabe B
- Lexikon Personalräte - Buchstabe C
- Lexikon Personalräte - Buchstabe D
- Lexikon Personalräte - Buchstabe E
- Lexikon Personalräte - Buchstabe F
- Lexikon Personalräte - Buchstabe G
- Lexikon Personalräte - Buchstabe H
- Lexikon Personalräte - Buchstabe I
- Lexikon Personalräte - Buchstabe J
- Lexikon Personalräte - Buchstabe K
- Lexikon Personalräte - Buchstabe L
- Lexikon Personalräte - Buchstabe M
- Lexikon Personalräte - Buchstabe N
- Lexikon Personalräte - Buchstabe O
- Lexikon Personalräte - Buchstabe P
- Lexikon Personalräte - Buchstabe R
- Lexikon Personalräte - Buchstabe S
- Lexikon Personalräte - Buchstabe T
- Lexikon Personalräte - Buchstabe U
- Lexikon Personalräte - Buchstabe V
- Lexikon Personalräte - Buchstabe W
- Lexikon Personalräte - Buchstabe Z
- Listenvertreter
- Listenwahl s. Verhältniswahl
- Lohnausfallprinzip
- Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle s. Fragen der
- Losentscheid
- Luftwaffenamt
- Luftwaffenführungskommando
- Mängel im Mitbestimmungsverfahren
- Marineamt
- Maßnahme
- Maßnahmen zur Erleichterung des Arbeitsablaufs
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung
- Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen s. auch Arbeitschutz und Unfallverhütung
- Mecklenburg-Vorpommern
- Medien
- Mehrarbeit s. auch Arbeitszeitregelungen
- Mehrheitswahl s. Personenwahl
- Meinungsfreiheit
- Militärische Dienststellen der Bundeswehr
- Militärseelsorge s. Seelsorgeorganisationen in der Bundeswehr
- Mitarbeitergespräche
- Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche
- Mitarbeitervertretungsrecht der katholischen Kirche
- Mitbestimmung
- Mitbestimmung auf Antrag des Beschäftigten
- Mitbestimmung der Besonderen Personalvertretung beim BEV gegenüber der DB AG
- Mitbestimmung in betrieblichen Angelegenheiten s. auch die Hauptstichwörter zu den Mitbestimmungstatbeständen
- Mitbestimmung in den Ländern
- Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter s. auch die Hauptstichwörter zu den Mitbestimmungstatbeständen
- Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Beamten s. auch die Hauptstichwörter zu den Mitbestimmungstatbeständen
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten s. auch die Hauptstichwörter zu den Mitbestimmungstatbeständen
- Mitbestimmungstatbeständen
- Mitbestimmungsverfahren s. auch Einigungsstelle
- Mittelbehörden s. Behörden der Mittelstufe, Bundesmittelbehörden
- Mitteldeutscher Rundfunk
- Mitwirkung
- Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber s. auch Einwendungen gegen Kündigung, Weiterbeschäftigung bei Kündigungsschutzklage
- Mitwirkungstatbestände
- Mitwirkungsverfahren
- Mönche
- Monatliche Besprechungen
- Museumsstiftung Post und Telekommunikation
- Namensschilder
- Nationalsozialismus
- NATO-Streitkräfte s. auch Betriebsvertretungen
- NATO-Truppenstatut
- Nebenstellen
- Nebentätigkeit
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Neubildung von Körperschaften und Dienststellen
- Neue Arbeitsmethoden s. grundlegend neue
- Neuordnung des Eisenbahnwesens
- Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation
- Neutrale Amtsführung
- Neuwahl
- Nicht bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Nichtgebietskörperschaften
- Nichtigkeit der Personalratswahl
- Nichtöffentlichkeit
- Nichtständig Beschäftigte s. Vertretung der nichtständig Beschäftigten
- Niederlegung des Amtes
- Niedersachsen
- Niedersächsischer Staatsgerichtshof
- Niederschrift
- Norddeutscher Rundfunk
- Nordrhein-Westfalen
- Oberfinanzdirektionen
- Oberste Bundesbehörden
- Oberste Dienstbehörden
- Oberste Landesbehörden
- Oberverwaltungsgerichte s. Verwaltungsgerichte
- Objektive Amtsführung
- Öffentliches Dienstrecht
- Örtliche Schwerbehindertenvertretung
- Orchester
- Ordensschwestern
- Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber s. Kündigungsschutz im Rahmen der Personalvertretung, Mitwirkung
- Ordnung in der Dienststelle s. Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
- Organisatorische Angelegenheiten
- Ortskräfte s. auch Auslandsdienststellen
- Outsourcing
- Pachtland s. Dienst- und Pachtland
- Parkplätze
- Parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung
- Parteipolitische Betätigung
- Partnerschaftsgrundsatz
- Persönlichkeitsrechte
- Personalakten
- Personalanforderungen zum Haushaltsplan
- Personalangelegenheiten s. auch personelle Angelegenheiten
- Personalcomputer
- Personalfragebogen
- Personalgespräche
- Personalinformationssysteme
- Personalplanung
- Personalrat
- Personalratsfähigkeit
- Personalratspost
- Personalratssitze
- Personalratssitzungen s. Sitzungen des Personalrats
- Personalratsvorsitzender
- Personalratswahl
- Personalversammlung(en)
- Personalversammlungen im BND s. auch Bundesnachrichtendienst
- Personalvertretungen
- Personalvertretungen der Soldaten
- Personalvertretungen in den Ländern s. auch Landespersonalvertretungsgesetze, Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung, unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften
- Personalvertretungsgesetz 1955
- Personalvertretungsrecht
- Personalvertretungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch s. auch Weiterbeschäftigung bei Kündigungsschutzklage
- Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren s. verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren
- Personalwirtschaft
- Personelle Angelegenheiten s. auch Personalangelegenheiten
- Personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen
- Personenwahl
- PersVG-DDR
- Petitionsrecht
- Pflegekassen
- Pflichtverletzung
- Pläne für Umschulungen s. auch Sozialplan
- Politische Beamte
- Politische Betätigung oder Einstellung
- Polizei s. auch Bundesgrenzschutz
- Postgesetz
- Postnachfolgeunternehmen s. auch Postneuordnung
- Postneuordnung
- Postneuordnungsgesetz
- Postpersonalrechtsgesetz
- Postsozialversicherungsorganisationsgesetz
- Poststrukturgesetz
- Postumwandlungsgesetz
- Postunternehmen s. Postnachfolgeunternehmen
- Postwesen
- Praktikanten
- Prinzip praktischer Konkordanz
- Private Telefongespräche
- Privatisierung
- Produktographen
- Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer
- Prozessstandschaft
- Prüfungen s. beratende Teilnahme an Prüfungen
- Radio Bremen
- Radiohören
- Rätebewegung
- Räume
- Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung s. auch Landespersonalvertretungsgesetze, Personalvertretungen in den Ländern, unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften
- Rationalisierungsmaßnahmen s. auch Sozialplan
- Rationalisierungsschutztarifverträge
- Rauchverbote
- Rechtsanwalt
- Rechtsauskünfte
- Rechtsberatungskosten
- Rechtsbeschwerden s. auch Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
- Rechtsfolgen der Verletzung des Mitbestimmungsrechts
- Rechtsfolgen der Verletzung des Mitwirkungsrechts
- Rechtsnormen zugunsten der Beschäftigten
- Rechtsreferendare
- Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
- Rechtsstellung des Personalrats
- Rechtsverfolgungskosten
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
- Regiebetriebe
- Regierungsgewalt(-verantwortung)
- Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
- Reisekostenvergütung
- Religionsgemeinschaften
- Religionslehrer
- Rentenversicherungsträger
- Repräsentationsgrundsatz
- Ressortexterne Maßnahmen
- Ressortübergreifende Einrichtung zur Prüfungsabnahme
- Ressortübergreifende Maßnahmen
- Ressortübergreifende Verwaltungsanordnungen
- Restmandat des Personalrats
- Rheinland-Pfalz
- Richter
- Richterrat
- Richterrecht
- Richtervertretungen
- Richtlinien über die personelle Auswahl
- Rücktritt
- Rufbereitschaft s. auch Arbeitszeitregelungen
- Ruhen der Anwartschaft auf Ersatzmitgliedschaft
- Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat
- Ruhestand
- Ruhestandsbeamte
- Rundfunk
- Rundfunk Berlin-Brandenburg
- Rundfunkanstalt "Deutsche Welle" s. Deutsche Welle
- Rundfunkeinrichtungen der Länder
- Saarländischer Rundfunk
- Saarland
- Sachaufwand
- Sachkundige Personen
- Sachschäden
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Sachverständige
- Sanatorien
- Sanitätsamt der Bundeswehr
- Sanitätsführungskommando
- Schein-Dienstvertrag
- Schein-Werkvertrag
- Schleswig-Holstein
- Schlichtungsausschuss
- Schlichtungsstelle
- Schlussvorschriften
- Schriftführer
- Schriftliche Stimmabgabe
- Schulen
- Schulungskosten
- Schulungsveranstaltungen
- Schutz der Wahlfreiheit
- Schutzbedürftige Personen
- Schutzzweckgrenze der Mitbestimmung
- Schweigepflicht
- Schwerbehinderte
- Schwerbehindertenvertretung
- Schwerbehindertenvertretung der Richter
- Schwerbehindertenvertretung in den Ländern
- See-Krankenkasse
- Seekasse
- Seelsorgeorganisationen im Bundesgrenzschutz
- Seelsorgeorganisationen in der Bundeswehr
- Selbstinformation der Personalvertretung
- Sexuelle Belästigung
- Sicherheitsbeauftragte
- Sicherheitsgespräche
- Sicherungsverwahrte
- Sittenwidrige Wahlbeeinflussung
- Sitzungen des Personalrats
- Sitzungsgeld
- Sitzungsniederschrift
- Sitzverteilung im Personalrat s. Personalratssitze
- Soldaten
- Soldatenbeteiligungsgesetz
- Soldatengesetz
- Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen und Dienststellen in den Ländern
- Sondervertretungen bei obersten Landesbehörden
- Sowjetische Streitkräfte
- Soziale Angelegenheiten s. auch Mitbestimmung
- Soziale Zuwendungen s. Gewährung von
- Sozialeinrichtungen
- Sozialhilfeempfänger
- Sozialplan
- Sozialversicherung
- Sozialversicherungsträger
- Sozialverwaltung
- Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
- Sprechstunden
- Staatsanwälte
- Staatsanwaltsrat
- Ständige Vertretung bei der DDR
- Stammbehörde
- Stechuhren
- Stellenausschreibung s. auch Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten
- Stellvertreter des Personalratsvorsitzenden
- Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Stimmenauszählung
- Stimmzettel
- Strafgefangene
- Strafvorschriften
- Straßenbauverwaltung
- Streik s. Arbeitskampf
- Streitkräfte s. auch Bundesministerium der Verteidigung
- Streitkräfteamt
- Streitkräfteunterstützungskommando
- Strukturanpassungsmaßnahme
- Studienakademie
- Stufenvertretung(en)
- Südwestrundfunk
- Supranationale Organisationen
- Tag der Wahl
- Tarifordnungen
- Tarifvertrag(-verträge)
- Tarifvorrang
- Technische Kontrolleinrichtungen
- Technische Überwachungseinrichtungen s. technische Kontrolleinrichtungen
- Teilrechtsfähigkeit des Personalrats
- Teilzeitbeschäftigte
- Teilzeitbeschäftigung von Beamten s. auch Freistellung vom Dienst nach Beamtenrecht
- Telearbeitsplätze
- Telebeschäftigte
- Telefondatenerfassungsanlagen
- Telekommunikation
- Telekommunikationsgesetz
- Territorialitätsprinzip
- Theater
- Thüringen
- Ton(band)aufnahmen
- Torkontrollen
- Truppendienstgerichte s. auch Wehrbeschwerdeordnung
- Türschließanlage
- Übergangsmandat des Personalrats
- Übernahme von Auszubildenden
- Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit bei Angestellten und Arbeitern
- Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit bei Beamten
- Übertragung eines anderen Amtes
- Übertragung eines Beförderungsdienstpostens zur Erprobung
- Überwachungspflicht
- Umbildung von Körperschaften und Dienststellen
- Umgruppierung s. Höher- oder Herabgruppierung, Auswahlrichtlinien
- Umgruppierungsrichtlinien s. Auswahlrichtlinien
- Umschulung
- Umschulungspläne s. auch Sozialplan
- Umsetzung von Angestellten und Arbeitern
- Umsetzung von Beamten
- Unabhängigkeit des Personalrats
- Unentgeltlichkeit der Personalratstätigkeit
- Unfallanzeigen
- Unfallfürsorge
- Unfallkasse des Bundes
- Unfallkasse Post und Telekom
- Unfallschutz im Rahmen der Personalvertretung
- Unfalluntersuchungen
- Unfallversicherung
- Unfallversicherungsträger
- Universitäten der Bundeswehr
- Universitätskliniken
- Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften
- Unmittelbare Wahl
- Unterlagen
- Unterrichtung der Personalvertretung
- Unterschriftenquorum
- Unterstützungen s. auch Gewährung von sozialen Zuwendungen
- Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
- Unwirksamkeit der Kündigung
- Urlaub
- Verantwortungsgrenze der Mitbestimmung
- Verbandsversammlung der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- Verbot einseitiger Eingriffe in den Dienstbetrieb s. auch Durchführung von Entscheidungen
- Vereinigungsfreiheit
- Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht s. auch verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren
- Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht s. auch verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren
- Verfahren vor dem Verwaltungsgericht s. auch verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren
- Verfassung und Personalvertretung
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
- Verfassungsgerichtshof Sachsen
- Verfassungsschutz
- Verhältniswahl
- Verhalten der Beschäftigten s. Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
- Verhaltenskontrolle s. auch technische Kontrolleinrichtungen
- Verhinderung eines Personalratsmitglieds
- Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen s. Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen
- Verhütung von Gesundheitsschädigungen s. Maßnahmen zur
- Verlegung von Dienststellen s. Änderungen von Dienststellen
- Verletzung des Dienstgeheimnisses
- Verletzung von Beteiligungsrechten
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung
- Versagungskatalog in Personalangelegenheiten
- Versammlungen der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Verschlusssachen
- Verschwiegenheitspflicht s. Schweigepflicht
- Verselbständigung (von Nebenstellen und Dienststellenteilen) s. auch Dienststelle(n)
- Versetzung von Angestellten und Arbeitern
- Versetzung von Beamten
- Versetzungs- und Abordnungsschutz im Rahmen der Personalvertretung
- Versetzungs- und Abordnungsschutz von Personalratsmitgliedern
- Versetzungsrichtlinien s. Auswahlrichtlinien
- Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister
- Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
- Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- Verstoß gegen Beteiligungsrechte s. Verletzung von Beteiligungsrechten
- Verteidigungsbezirkskommando
- Vertrauensärzte s. Bestellung von Vertrauens- oder Betriebsärzten
- Vertrauensmänner-Wahlgesetz
- Vertrauensmann der Ortskräfte s. auch Auslandsdienststellen, Auswärtiges Amt, Ortskräfte
- Vertrauensmann der Zivildienstleistenden s. auch Zivildienst; Zivildienstleistende
- Vertrauensmann im Bundesgrenzschutz s. auch Bundesgrenzschutz, Bundesgrenzschutz-Personalvertretungen
- Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen s. auch Schwerbehindertenvertretung
- Vertrauenspersonen der Soldaten s. auch Gesamtvertrauenspersonenausschuss, Versammlungen der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Vertrauenspersonen der wehrpflichtigen Soldaten
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht
- Vertreter des öffentlichen Interesses
- Vertretung der ausländischen Beschäftigten
- Vertretung der Dienststelle
- Vertretung der Dienststellen - § 7 BPersVG
- Vertretung der nichtständig Beschäftigten
- Vertretung des Krankenpflegepersonals
- Vertretung des Personalrats
- Vertretung von Teilnehmern an Bildungsmaßnahmen
- Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung
- Verwaltungen
- Verwaltungsanordnung(en)
- Verwaltungsgerichte s. auch Fachkammern und Fachsenate für Personalvertretungssachen
- Verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren s. auch Verwaltungsgerichte
- Verwaltungsgerichtshof s. auch Verwaltungsgerichte
- Verwaltungsstellen
- Verwaltungsvorschriften
- Verweise
- Verweisungen in anderen Vorschriften
- Verwertung fremder Geheimnisse
- Videokameras
- Volontäre
- Vorabstimmung(en)
- Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen s. Verwaltungsanordnungen
- Vorbereitungsdienst s. Beamte im
- Vorläufige Dienstenthebung
- Vorläufige Regelungen
- Vorlage von Unterlagen
- Vorrang des Gesetzes s. Gesetzesvorrang
- Vorrang des Tarifvertrags s. Tarifvorrang
- Vorschriften über Arbeitschutz und Unfallverhütung s. auch Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen
- Vorschüsse s. auch Gewährung von sozialen Zuwendungen
- Vorsitzender s. Personalratsvorsitzender
- Vorstand des Personalrats
- Vorstellungsgespräche
- Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
- VS-Ausschuss s. auch Verschlusssachen
- Wählbarkeit
- Wählerverzeichnis
- Wahl der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung(en)
- Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung(en)
- Wahl der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Wahl des Betriebsrats bei den Postnachfolgeunternehmen
- Wahl des Bezirkspersonalrats
- Wahl des Gesamtpersonalrats
- Wahl des Hauptpersonalrats
- Wahl des Personalrats
- Wahl des Vertrauensmanns der Ortskräfte
- Wahl des Vertrauensmanns der Zivildienstleistenden
- Wahl des Vertrauensmanns im Bundesgrenzschutz
- Wahl des Wahlvorstands
- Wahlanfechtung
- Wahlausschreiben
- Wahlbeeinflussung
- Wahlbehinderung
- Wahlberechtigung
- Wahlbewerber
- Wahlfreiheit s. Schutz der Wahlfreiheit
- Wahlgrundsätze
- Wahlhandlung s. auch Stimmzettel
- Wahlhelfer
- Wahlkosten s. Kosten der Wahl
- Wahlniederschrift
- WahlO Post
- Wahlordnung zum BPersVG
- Wahlordnungen zu den LPersVG
- Wahlrecht
- Wahlrechtsbeschränkung
- Wahlschutz s. Schutz der Wahlfreiheit
- Wahltag
- Wahlumschlag
- Wahlverfahren
- Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz
- Wahlvorschläge
- Wahlvorstand
- Wahlvorstandsmitglieder
- Wahlvorstandssitzungen
- Wahlwerbung
- Waldarbeiter
- Wechsel der Laufbahngruppe
- Wehrbereichskommando(s)
- Wehrbereichsverwaltung(en)
- Wehrbeschwerdeordnung
- Wehrdienstgerichte s. auch Wehrbeschwerdeordnung
- Wehrdienstleistende s. auch Soldaten
- Wehrdisziplinarordnung
- Weimarer Republik
- Weisungsfreiheit des Personalrats
- Weisungsgebunden tätige Personen
- Weiterbeschäftigung bei Kündigungsschutzklage s. auch Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber, Einwendungen gegen Kündigung
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
- Weiterbeschäftigung von Auszubildenden s. Übernahme von Auszubildenden
- Weitere Sitzungen des Personalrats
- Wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt(-verantwortung)
- Westdeutscher Rundfunk
- Wiederholungswahl
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Wirtschaftliche Zwecksetzung
- Wissenschaftliche Tätigkeit s. Beschäftigte mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit
- Wohnungen
- Wohnungswahl
- Zahl der in der Regel Beschäftigten
- Zahl der in der Regel Wahlberechtigten
- Zahl der Personalratsmitglieder
- Zentrale Dienstvorschriften
- Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen
- Zielvereinbarung
- Zivildienst
- Zivildienstgesetz
- Zivildienstleistende s. auch Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
- Zivildienstvertrauensmann-Gesetz
- Zugangskontrollanlagen
- Zugangsrecht der Gewerkschaften
- Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststelle
- Zusammenlegung von Dienststellen s. Änderungen von Dienststellen
- Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
- Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft
- Zuständige Stellen für Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Zuständigkeit der Arbeitsgerichte (bei Streitigkeiten aus dem Betriebsvertretungsrecht)
- Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (bei Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht)
- Zuständigkeiten der Personalvertretungen
- Zustimmungsverweigerung des Personalrats
- Zuweisung
- Zweites Deutsches Fernsehen
- Zweites Gleichberechtigungsgesetz
- Zwingende Natur der gesetzlichen Vorschriften § 3 BPersVG
- Zwischendienststellen