J
Jobrotation
Jugendliche - in Obhut genommene
Jugend- und Auszubildenden- stufenvertretungen - Amtszeit - Aufgaben - Bezirks-jugend- und Aus- zubildendenvertretung - Bildung - Bundesnachrichtendienst - Geschäftsführung - Haupt-Jugend- und Auszu- bildendenvertretung - Rechtsstellung - Wahl der - Zusammenarbeit mit dem Bezirks- bzw. Hauptperso- nalrat
Jugend- und Auszubildenden- versammlung - Allgemeines - Arten - außerordentliche - Bundesnachrichtendienst - Einberufung - Hausrecht - Leitung - ordentliche - Tätigkeitsbericht - Teilnahme des Personalrats- vorsitzenden - Teilnahme eines beauftragten Personalratsmitglieds - Teilnehmerkreis - Verweisung
Jugend- und Auszubildenden- vertretung(en) - allgemeine Aufgaben - Amtszeit - Amtszeiten-Gesetz - Anberaumung der Sitzungen - Anregungen - Anschläge - Antragsrecht gegenüber dem Personalrat - Arbeitsbefreiung - Aufgaben - Auflösung - Ausschluss - Aussetzung von Personalrats- beschlüssen - Beamte im Vorbereitungs- dienst - Beamte während des Aufstiegs - Befugnisse - Bekanntmachungen - beratende Teilnahme an Personalratssitzungen |
- berufliche Ausbildung - Berufsausbildungs- verhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz - Beschwerden - Bildung - Bundesgrenzschutz - Büropersonal - Doppelmitgliedschaft - ehrenamtliche Tätigkeit - einbezogener Personenkreis - elektronische Kommunikation - Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden - Erlöschen der Mit- gliedschaft - Errichtung - Fachliteratur - Freistellung zur Durchführung von Aufgaben - Freizeitausgleich - Größe - in den Ländern - in § 57 BPersVG genannte Beschäftigte - Informationsschriften - integrierter Bestandteil der Personalvertretung - jugendliche Beschäftigte - kein selbständiges Organ - keine Beiträge - keine Teilnahme an Sitzungen des VS- Ausschusses - konstituierende Sitzung - Kosten - Mindestzahl von in § 57 BPersVG genannten Beschäftigten - Monatsgespräch - nichtjugendliche Beschäftigte in berufl- icher Ausbildung - parteipolitische Betätigung - Personalratssitzung auf Antrag - Rechtsstellung - Ruhen der Mitgliedschaft - Sachaufwand - Schulungs- und Bild- ungsveranstaltungen |
- Schutzvorschriften - Sitzungen - Sprechstunden - Stellvertreter des Vorsitzenden - Stimmrecht der Jugend- und Auszubildenden- vertreter im Personalrat - Teilnahme am Monats- gespräch - Teilnahme an Sprech- stunden des Personal- rats - Teilnahme eines Personal- ratsmitglieds an den Sitzungen - Übernahme von Auszu- bildenden - Überwachungsaufgabe - Umwandlung der Jugend- vertretung - Unterrichtung durch den Personalrat - vertretener Personenkreis - Verweisungen - Voraussetzungen für die Errichtung - Vorhandensein eines Personalrats - Vorsitzender - Wahl der - Wegfall des Personalrats - weitere Sitzungen - Zusammenarbeit mit dem Personalrat - Zusammensetzung
Jugend- und Auszubildenden- vertretungen in den Ländern - Anbindung an die Personal- vertretung - Aufgaben - Befugnisse gegenüber der Personalvertretung - Bremen - Gesamt-Jugend- und Auszubildendenver- tretungen - Größe - jugendliche Beschäftigte - Jugend- und Auszubilden- denstufenvertretungen - Personenkreis - Pflicht zur Bildung - Wählbarkeit - Wahlberechtigung - zu ihrer Berufausbildung Beschäftigte
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