Personalvertretungsgesetz (LPVG) für das Land Nordrhein-Westfalen: § .84 Hauptpersonalrat

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§ 84 Hauptpersonalrat

Beim Innenministerium wird ein Hauptpersonalrat gebildet, dessen Mitglieder von den Beschäftigten der in § 82 bezeichneten Dienststellen gewählt werden.


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