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Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) - Übersicht

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Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)

 

vom 8. Juli 2014, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.06.2020 (HmbGVBl. S. 363).

 

INHALTSÜBERSICHT

 

ABSCHNITT I
Allgemeine Vorschriften

 

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Zusammenarbeit

§ 3 Verbot abweichender Regelungen

§ 4 Angehörige des öffentlichen Dienstes

§ 5 Gruppen

§ 6 Dienststellen

§ 7 Zuständigkeit der Personalvertretung

§ 8 Leiter der Dienststelle

§ 9 Schweigepflicht

 

ABSCHNITT II
Personalrat
1. Wahl und Zusammensetzung

 

§ 10 Dienststellen mit Personalräten

§ 11 Aktives Wahlrecht

§ 12 Passives Wahlrecht

§ 13 Erweitertes passives Wahlrecht

§ 14 Mitgliederzahl

§ 15 Gruppenvertretung

§ 16 Abweichende Sitzverteilung

§ 17 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Beschäftigungsstellen

§ 18 Wahlzeiten

§ 19 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge

§ 20 Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht

§ 21 Wahl des Wahlvorstands, wenn kein Personalrat besteht

§ 22 Bestellung des Wahlvorstands durch die Dienststelle

§ 23 Aufgaben des Wahlvorstands

§ 24 Schutz der Wahl

§ 25 Wahlkosten

§ 26 Wahlanfechtung

 

2. Amtszeit

 

§ 27 Dauer

§ 28 Ausschluss und Auflösung

§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft

§ 31 Ersatzmitglieder

 

3. Geschäftsführung

§ 32 Vorstand und Vorsitz

§ 33 Laufende Geschäfte

§ 34 Einberufung der Sitzungen

§ 35 Teilnahme an den Sitzungen

§ 36 Zeitpunkt

§ 37 Einladung

§ 38 Beschlussfassung

§ 39 Gruppenangelegenheiten

§ 40 Aussetzung von Beschlüssen

§ 41 Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 42 Sitzungsniederschrift

§ 43 Einsicht in Unterlagen

§ 44 Geschäftsordnung

§ 45 Sprechstunden

§ 46 Kosten und Geschäftsbetrieb

§ 47 Umlageverbot

 

4. Rechtsstellung der Mitglieder

§ 48 Ehrenamt und Dienstbefreiung

§ 49 Freistellung

§ 50 Schutzbestimmung

 

ABSCHNITT III
Personalversammlung

 

§ 51 Zusammensetzung

§ 52 Einberufung

§ 53 Teilnahme

§ 54 Zeitpunkt

§ 55 Befugnisse

 

ABSCHNITT IV
Gesamtpersonalrat

§ 56 Bildung und Zuständigkeit

§ 57 Wahl und Zusammensetzung

§ 58 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Mitglieder

 

ABSCHNITT V
(aufgehoben)

ABSCHNITT VI
Jugend- und Auszubildendenvertretung,
Jugend- und Auszubildendenversammlung
1. Jugend- und Auszubildendenvertretung

 

§ 62 Dienststellen mit Jugend- und Auszubildendenvertretungen

§ 63 Wahlrecht

§ 64 Mitgliederzahl

§ 65 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten

§ 66 Wahlzeiten

§ 67 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge

§ 68 Sonstige Wahlbestimmungen

§ 69 Amtszeit

§ 70 Vorsitz

§ 71 Sitzungen und sonstige Geschäftsführung

§ 72 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrats

§ 73 Sprechstunden

§ 74 Rechtsstellung der Mitglieder

 

2. Jugend- und Auszubildendenversammlung

§ 75 Zusammensetzung, Einberufung, Teilnahme, Zeitpunkt und Befugnisse

 

ABSCHNITT VII
Beteiligung des Personalrats
1. Allgemeines

 

§ 76 Grundsätze für die Zusammenarbeit

§ 77 Grundsätze für die Behandlung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes

§ 78 Aufgaben des Personalrats

§ 78 a Behandlung personenbezogener Unterlagen

2. Arten und Durchführung der Beteiligung
a) Mitbestimmung

§ 79 Inhalt und Verfahren

§ 80 Schlichtungsstelle

§ 81 Einigungsstelle

§ 82 Vorläufige Regelungen

b) Dienstvereinbarungen

§ 83 Zulässigkeit und Verfahren

c) Verwaltungsanordnungen

§ 84 Verfahren

d) Durchführung von Entscheidungen
§ 85 Verfahren

3. Angelegenheiten, an denen der Personalrat zu beteiligen ist
a) Soziale, personelle und sonstige Angelegenheiten

§ 86 Mitbestimmung

§ 87 Eingeschränkte Mitbestimmung und sonstige Beteiligung

§ 88 Ausnahmen

§ 89 Versagungskatalog

b) Prüfungen und Auswahlverfahren

§ 90 Beratende Mitwirkung

c) Arbeitsschutz und Unfallverhütung

§ 91 Beteiligung

ABSCHNITT VIII
Beteiligung des Gesamtpersonalrats

§ 92 Mitbestimmung und sonstige Beteiligung

ABSCHNITT IX
Allgemeine Regelungen der obersten Dienstbehörde

§ 93 (aufgehoben)

§ 94 Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände

§ 95 Einvernehmen mit dem Präsidenten der Bürgerschaft

§ 96 Mitbestimmung des Personalrats

ABSCHNITT X
Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 97 Aufgaben

ABSCHNITT XI
Vorschriften für den Verfassungsschutz und für Verschlusssachen

§ 98 Verfassungsschutz

§ 99 Verschlusssachen

ABSCHNITT XII
Gerichtliche Entscheidungen

§ 100 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

§ 101 Fachkammern und Fachsenate

ABSCHNITT XIII
Schlussvorschriften

§ 102 Gemeinsame Einrichtungen

§ 103 Kirchen und Religionsgesellschaften

§ 104 Geltung von Vorschriften über Betriebsräte

§ 105 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung 


 

Red üp + abg 20220617

>>>zur aktuellen Fassung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes



 

 

 

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