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Berliner Personalvertretungsgesetz

 

zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes



Personalvertretungsgesetz (PersVG)

Fassung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27.09.2021 (GVBl. S. 1117)


Inhaltsverzeichnis

Abschnitt I - Einleitende Vorschriften

§ 1 - Allgemeines 

§ 2 - Grundsätze

§ 3 - Dienstkräfte und Gruppen 

§ 4 - Begriffsbestimmungen 

§ 5 - Dienststellen 

§ 6 - Zusammenlegung und Trennung 

§ 7 - Dienstbehörden 

§ 8 - Oberste Dienstbehörden  

§ 9 - Vertretung  

§ 10 - Schutz nach Beendigung der Ausbildung  

§ 11 - Schweigepflicht   

 

Abschnitt II - Personalrat   
1. Wahl und Zusammensetzung   

§ 12 - Wahlberechtigung  

§ 13 - Wählbarkeit   

§ 14 - Mitgliederzahl   

§ 15 - Gruppenvertretung  

§ 16 - Wahl  

§ 17 - Bildung des Wahlvorstandes   

§ 18 - Bestellung des Wahlvorstandes   

§ 19 - Vorbereitung zur Wahl   

§ 20 - Verbot der Wahlbehinderung und -beeinflussung   

§ 21 - Wahlkosten  

§ 22 - Wahlanfechtung   

 

2. Amtszeit   

§ 23 - Dauer   

§ 24 - Neuwahl aus besonderen Gründen   

§ 25 - Ausschluß und Auflösung   

§ 26 - Erlöschen   

§ 27 - Ruhen   

§ 28 - Ersatzmitglieder  

 

3. Geschäftsführung   

§ 29 - Vorstand   

§ 30 - Anberaumung von Sitzungen  

§ 31 - Sitzungen   

§ 32 - Beschlüsse   

§ 33 - Verfahren   

§ 34 - Aussetzung   

§ 35 - Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung   

§ 36 - Beteiligung der Frauenvertreterin und der Schwerbehindertenvertretung   

§ 37 - Niederschrift   

§ 38 - Geschäftsordnung

§ 39 - Sprechstunden   

§ 40 - Geschäftsbedarf 

§ 41 - Ausschluß von Beiträgen

§ 42 - Stellung der Mitglieder   

§ 43 - Freistellungen   

§ 44 - Schutz der Mitglieder  

 

Abschnitt III - Personalversammlung 

§ 45 - Allgemeines   

§ 46 - Nichtöffentlichkeit  

§ 47 - Einberufung   

§ 48 - Durchführung   

§ 49 - Beratungsgegenstände  

 

Abschnitt IV - Gesamtpersonalrat und Hauptpersonalrat  
1. Gesamtpersonalrat  

§ 50 - Bildung   

§ 51 - Wahl   

§ 52 - Amtszeit und Geschäftsführung 

§ 53 - Freistellungen 

§ 54 - Zuständigkeit   

 

2. Hauptpersonalrat  

§ 55 - Bildung  

§ 56 - Wahl   

§ 57 - Amtszeit und Geschäftsführung 

§ 58 - Freistellungen   

§ 59 - Zuständigkeit   

 

Abschnitt V - Jugend- und Auszubildendenvertretung und Jugend- und Auszubildendenversammlung   

§ 60 - Bildung  

§ 61 - Wahlberechtigung und Wählbarkeit  

§ 62 - Mitgliederzahl   

§ 63 - Wahl- und Amtszeit  

§ 64 - Freistellungen

§ 65 - Aufgaben   

§ 66 - Geschäftsführung   

§ 67 - Jugend- und Auszubildendenversammlung   

§ 68 - Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 69 - Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung   

 

Abschnitt VI - Beteiligung der Personalvertretung   
1. Allgemeines   

§ 70 - Grundsätze   

§ 71 - Neutralitätsgebot   

§ 72 - Allgemeine Aufgaben  

§ 73 - Informationsrecht  

§ 74 - Dienstvereinbarungen   

§ 75 - Ausschluß von Dienstvereinbarungen  

§ 76 - Krankenhausbetriebe   

§ 77 - Arbeitsschutz   

§ 78 - Durchführung von Entscheidungen   

 

2. Mitbestimmung und Mitwirkung   

§ 79 - Mitbestimmung   

§ 80 - Verfahren bei Nichteinigung  

§ 81 - Einigungsstelle   

§ 82 - Zusammensetzung   

§ 83 - Verfahren vor der Einigungsstelle  

§ 84 - Mitwirkung   

 

3. Mitbestimmungsangelegenheiten  

§ 85 - Allgemeine Angelegenheiten   

§ 86 - Gemeinsame Angelegenheiten  

§ 87 - Arbeitnehmer   

§ 88 - Beamte   

§ 89 - Besonderheiten für bestimmte Dienstkräfte   

 

4. Mitwirkungsangelegenheiten   

§ 90   

 

Abschnitt VII - Rechtsweg   

§ 91 - Zuständigkeit   

§ 92 - Fachkammer und Fachsenat   

 

ABSCHNITT VIII - Behandlung von Verschlusssachen der Verfassungsschutzbehörde   

 

§ 92a - Behandlung von Verschlusssachen der Verfassungsschutzbehörde   

 

Abschnitt IX - Übergangs- und Schlußvorschriften   

§ 93   

§ 94   

§ 95   

§ 96   

§ 97   

§ 98   

§ 99   

§ 99a - Übergangsregelung hinsichtlich des Gesetzes zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg   

§ 99b - (aufgehoben)   

§ 99c - (aufgehoben)   

§ 99d - Sondervorschriften für Schulen  

§ 100   

Anlage - Dienststellen im Sinne des § 5 Abs. 1  


 

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