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Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
Stand: 17.07.2015
Hier die Inhaltsübersicht des Bayrischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG):
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften (Art. 1–11)
Art. 1 Bildung von Personalvertretungen
Art. 2 Zusammenarbeit; Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
Art. 3 Verhältnis zum Tarifvertrag
Art. 7 Vertretung der Dienststelle
Art. 8 Verbot der Behinderung, Benachteiligung und Begünstigung
Art. 9 Schutz der Auszubildenden als Mitglied der Personalvertretung
Art. 11 Unfallfürsorge
Erster Abschnitt
Wahl und Zusammensetzung des Personalrats (Art. 12–25)
Art. 12 Personalratsfähige Dienststellen; Kleindienststellen
Art. 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
Art. 16 Größe des Personalrats
Art. 17 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
Art. 18 Abweichende Sitzverteilung
Art. 19 Grundsätze des Wahlverfahrens
Art. 20 Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands
Art. 21 Wahl des Wahlvorstands in personalratslosen Dienststellen
Art. 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter
Art. 23 Aufgaben des Wahlvorstands
Art. 24 Schutz und Kosten der Wahl
Art. 25 Wahlanfechtung
Zweiter Abschnitt
Amtszeit des Personalrats (Art. 26–31)
Art. 26 Beginn und Dauer der regelmäßigen Amtszeit
Art. 27a Um- und Neubildungen von Dienststellen
Art. 28 Ausschluss eines Mitglieds; Auflösung des Personalrats
Art. 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
Art. 30 Ruhen der Mitgliedschaft
Art. 31 Ersatzmitglieder
Dritter Abschnitt
Geschäftsführung des Personalrates, Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (Art. 32–45)
Art. 32 Vorstand; Vorsitzender
Art. 34 Sitzungen; Teilnahmerecht
Art. 35 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
Art. 36 Erweitertes Teilnahmerecht
Art. 37 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit
Art. 38 Gemeinsame Beschlüsse; Beschlüsse von Gruppen
Art. 39 Aussetzung von Beschlüssen
Art. 40 Teilnahmerecht von weiteren Vertretern; Stimmrecht
Art. 44 Kostentragung; Geschäftsbedarf; Bekanntmachungen
Art. 45 Verbot der Erhebung von Beiträgen
Vierter Abschnitt
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder (Art. 46–47)
Art. 46 Ehrenamt; Arbeitszeitversäumnis; Freistellung; Fortbildung
Art. 47 Besonderer Schutz bei Kündigung, Versetzung oder Abordnung
Fünfter Abschnitt
Personalversammlung (Art. 48–52)
Art. 48 Zusammensetzung und Leitung; Teilversammlung
Art. 49 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlung
Art. 51 Befugnisse und Zuständigkeiten
Art. 52 Erweitertes Teilnahmerecht
Sechster Abschnitt
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat (Art. 53–56)
Art. 53 Bildung von Stufenvertretungen
Art. 53a Anfechtung der Wahl der Stufenvertretungen
Art. 54 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
Art. 55 Bildung von Gesamtpersonalräten
Art. 56 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
Dritter Teil
Jugend- und Auszubildendenvertretung (Art. 57–64)
Art. 57 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen; Allgemeine Aufgaben
Art. 58 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Art. 59 Größe und Zusammensetzung
Art. 60 Wahlvorstand; Wahl; Amtszeit; Vorsitz
Art. 62 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
Art. 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
Art. 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen; Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vierter Teil
Beteiligung der Personalvertretung (Art. 65–80)
Erster Abschnitt
Allgemeines (Art. 65–69)
Art. 67 Grundsätze für die Zusammenarbeit
Art. 68 Diskriminierungsverbot und Neutralitätsgebot
Art. 69 Allgemeine Aufgaben; Informationsrecht; Teilnahme an Prüfungen
Zweiter Abschnitt
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung (Art. 70–74)
Art. 70 Mitbestimmungsverfahren
Art. 74 Durchführung von Entscheidungen
Dritter Abschnitt
Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist (Art. 75–79)
Art. 75 Mitbestimmung in Personal- und Sozialangelegenheiten
Art. 75a Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen und automatisierten Verfahren
Art. 76 Mitwirkung in Personal-, Sozial- und Organisationsangelegenheiten
Art. 77 Beteiligung bei Kündigungen und Entlassungen
Art. 77a Erörterung bei leistungsbezogenen Maßnahmen
Art. 78 Ausnahmen von der Beteiligung
Art. 79 Beteiligung bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Vierter Abschnitt
Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats (Art. 80)
Fünfter Teil
Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (Art. 81)
Sechster Teil
Gerichtliche Entscheidungen (Art. 82–83)
Art. 82 Zuständigkeit und Verfahren
Art. 83 Bildung und Besetzung der Fachkammern und des Fachsenats
Siebter Teil
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen (Art. 84–93)
Erster Abschnitt
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und für den Bayerischen Rundfunk (Art. 84–92)
Art. 85 Bayerischer Jugendring; Bayerisches Rotes Kreuz
Art. 86 Allgemeine Ortskrankenkasse Bayern (AOK Bayern)
Art. 87 Deutsche Rentenversicherung
Art. 88 Gemeinsame Angelegenheiten von Richtern, Staatsanwälten und anderen Beschäftigten
Art. 89 Bayerische Bereitschaftspolizei
Art. 90 Landesamt für Verfassungsschutz
Art. 91 Personalvertretung der Staatsanwälte
Art. 92 Dienststellen im Ausland
Zweiter Abschnitt
Vorschriften über die Behandlung von Verschlußsachen (Art. 93)
Art. 93 Behandlung von Verschlusssachen
Achter Teil
Ergänzende Vorschriften (Art. 94–95)
Art. 94 Erlass von Vorschriften
Art. 95 Religionsgemeinschaften
Neunter Teil
Schlußvorschriften (Art. 96–97)
Art. 96 Übergangsregelung für das Landesamt für Schule
Art. 96a Sondervorschrift aus Anlass der Corona-Pandemie
Art. 97 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung
Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
Zweiter Abschnitt Amtszeit des Personalrats
Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Personalrates, Aufgaben des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten
Vierter Abschnitt Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
Fünfter Abschnitt Personalversammlung
Sechster Abschnitt Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Dritter Teil Jugendvertretung und Jugendversammlung
Vierter Teil
Fünfter Teil Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt Allgemeines
Zweiter Abschnitt Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Dritter Abschnitt Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist
Vierter Abschnitt Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrats
Sechster Teil Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
Siebter Teil Gerichtliche Entscheidungen
Achter Teil Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Erster Abschnitt Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und für den Bayerischen Rundfunk
Zweiter Abschnitt Vorschriften für die Behandlung von Verschlußsachen
Neunter Teil (aufgehoben)
Zehnter Teil Ergänzende Vorschriften
Elfter Teil Schlußvorschriften
Red 20220620