Bremisches Personalvertretungsgesetz (BremPVG) - Übersicht

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Bremisches Personalvertretungsgesetz (BremPVG)

Bremisches Personalvertretungsgesetz

vom 01.06.2017, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 02.04.2019

Inhaltsübersicht

 

Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften

§ 1 - Geltungsbereich

§ 2 - Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern

§ 3 - Bedienstete

§ 4 - Beamte

§ 5 - Angestellte

§ 6 - - aufgehoben -

§ 7 - Dienststellen

§ 8 - Leiter oder Leitung der Dienststelle

 

Zweites Kapitel - Der Personalrat
Erster Abschnitt - Wahl und Zusammensetzung

§ 9 - Aktives Wahlrecht

§ 10 - Passives Wahlrecht

§ 11 - Ausnahmen

§ 12 - Mitgliederzahl

§ 13 - Gruppenvertretung

§ 14 - Abweichende Sitzverteilung

§ 15 - Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge

§ 16 - Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht

§ 17 - Wahl des Wahlvorstands, wenn kein Personalrat besteht

§ 18 - Bestellung des Wahlvorstands durch die Dienststelle

§ 19 - Aufgaben des Wahlvorstands

§ 20 - Schutz der Wahl und Wahlkosten

§ 21 - Anfechtung der Wahl

§ 22 - Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 22 a - Ausbildungspersonalrat

§ 22 b - Vertretung der Teilnehmer an Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an schulischen Einrichtungen

 

Zweiter Abschnitt - Amtszeit

§ 23 - Dauer

§ 24 - Neuwahl

§ 25 - Abberufung und Ausschluß

§ 26 - Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 27 - Ruhen der Mitgliedschaft

§ 28 - Ersatzmitglieder

§ 29 - Entsprechende Geltung für Jugend- und Auszubildendenvertreter

 

Dritter Abschnitt - Geschäftsführung

§ 30 - Vorstand und Vorsitz

§ 31 - Wahl des Vorstands und Anberaumung von Sitzungen

§ 32 - Teilnahme an den Sitzungen

§ 33 - Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften an den Sitzungen

§ 34 - Beschlußfassung

§ 35 - Gemeinsame und Gruppenangelegenheiten

§ 36 - Aussetzung von Beschlüssen

§ 37 - Sitzungsniederschrift

§ 38 - Geschäftsordnung

§ 39 - Ehrenamt, Schutz vor Benachteiligung, Dienstbefreiung und Freistellung

§ 40 - Sprechstunden

§ 41 - Kosten und Geschäftsbetrieb

§ 42 - Umlageverbot

 

Drittes Kapitel - Personalversammlung

§ 43 - Zusammensetzung

§ 44 - Einberufung

§ 45 - Zeitpunkt und Teilnahme

§ 46 - Befugnisse

§ 47 - Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften sowie des Leiters der Dienststelle

 

Viertes Kapitel - Gesamtpersonalrat

§ 48 - Bildung

§ 49 - Vorstand und Vorsitz, Amtszeit und Geschäftsführung

§ 50 - Zuständigkeit

§ 51 - Versammlung der Vertreter der Personalräte

 

Fünftes Kapitel - Mitbestimmung des Personalrates

Erster Abschnitt - Allgemeines

§ 52 - Gleichberechtigte Mitbestimmung und Grundsätze für die Zusammenarbeit

§ 53 - Persönlichkeitsrechte des Bediensteten

§ 54 - Allgemeine Aufgaben des Personalrats

§ 55 - Verwaltungsanordnungen

§ 56 - Behinderungsverbot und Kündigungsschutz

§ 57 - Schweigepflicht

 

Zweiter Abschnitt - Form und Durchführung der Mitbestimmung

§ 58 - Verfahren

§ 59 - Schlichtungsstelle

§ 60 - Einigungsstelle

§ 61 - Verfahren vor der Einigungsstelle

§ 62 - Dienstvereinbarungen

 

Dritter Abschnitt - Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

§ 63 - Beispiele für Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

§ 64 - Unfall- und Gesundheitsgefahren, Arbeitsschutz

 

Vierter Abschnitt - Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

§ 65 - Beispiele für Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

 

Fünfter Abschnitt - Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten

§ 66 - Beispiele für Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten

§ 67 - Beteiligung bei der Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen

 

Sechster Abschnitt - Vertreter der Bediensteten in Verwaltungsräten

§ 68 - Vertreter der Bediensteten in Verwaltungsräten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die überwiegend wirtschaftliche Aufgaben erfüllen

 

Sechstes Kapitel - Strafvorschriften

§ 69 - - aufgehoben -

 

Siebentes Kapitel - Gerichtliche Entscheidungen

§ 70 - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

§ 70a - Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

§ 71 - Fachkammer und Fachsenat

 

Achtes Kapitel - Ergänzende Vorschriften

§ 72 - Wahlordnung

 

Neuntes Kapitel - Schlußvorschriften

§ 73 - Geltung von Vorschriften über Betriebsräte

§ 73a - Übergangsregelung

§ 73b - Übergangsvorschrift für am 2. November 2007 bestehende oder nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz in der bis 2. November 2007 geltenden Fassung neu gewählte Personalräte

§ 73c - Übergangsregelung für Jugendvertreter und Ausbildungspersonalräte

§ 74 - Inkrafttreten

 

 


Red 20220315





 

 

 

 

 

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