Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG): § 101 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung; Städelschule

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§ 101 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung; Städelschule 

Für die Professoren am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung und an der Staatlichen Hochschule für Bildende Künste - Städelschule - in Frankfurt am Main entfällt die Mitbestimmung und Mitwirkung des Personalrats in Personalangelegenheiten. Auf Antrag des betroffenen Beschäftigten hat der Personalrat in dessen Angelegenheiten mitzuwirken.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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