Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern
Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Rheinland-Pfalz
§ 108 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter
Leiterin oder Leiter der Dienststelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Vorsitzende oder der Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes des Sozialversicherungsträgers. Die Vertretung durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer ist zulässig.