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Aktuelles:
Personalräte sind in den Behörden wichtige Ansprechpartner, gerade auch zu Fragen der Bezüge und des Einkommens.
Das Bundesministeriums des Innern (BMI) hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vorgelegt. Demnach sollen die Amts-, Dienst- und Versorgungsbezüge ausgehend vom Tarifergebnis TVöD Bund und Kommunen angehoben werden.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Bezüge ab 01. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro zu erhöhen und daran anschließend noch mal um 5,3 Prozent anzuheben >>>mehr zum Gesetzentwurf
Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst "TVöD Bund/Kommunen"
Der Tarifabschluss sieht vor:
Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro in folgenden Teilzahlungen:
- Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023
- monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024
Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.
Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:
Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.
Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.
Hier zu weiteren Infos und >>>zur neuen Entgelttabelle
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Red 20231231 / 20231012