Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG): § 111 Staatsanwaltspersonalvertretungen

Faire Kreditchancen f?r alle

eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt

Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - sowie den Auszubildendenvergütungen, Praktikantenentgelten und Bezüge für Studierende von Bund, Länder und Kommunen. 

>>>Hier zur Bestellung des eBooks Tarifrecht

 


Zur Übersicht des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

 

§ 111 Staatsanwaltspersonalvertretungen  

(1) Zur Beteiligung in Angelegenheiten der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wählen diese aus ihrer Mitte

1. einen Staatsanwaltspersonalrat bei jeder Staatsanwaltschaft,

2. einen Staatsanwaltsbezirkspersonalrat bei jeder Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht,

3. einen Staatsanwaltshauptpersonalrat bei der obersten Dienstbehörde.

(2) Der Staatsanwaltspersonalrat besteht bei Staatsanwaltschaften, denen mehr als 20 Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte angehören, aus drei Mitgliedern, im Übrigen aus einem Mitglied. Die Stufenvertretungen bestehen aus drei Mitgliedern.


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um Personalräte. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


mehr zu: Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.personalrat-online.de © 2026