Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern |
Zur Übersicht des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes
§ 51 Zusammensetzung
(1) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit in der Regel
.
5 bis 20 jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden |
aus 1 Mitglied, |
21 bis 50 jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden |
aus 3 Mitgliedern, |
51 bis 150 jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden |
aus 5 Mitgliedern, |
151 bis 300 jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden |
aus 7 Mitgliedern. |
.
Die Zahl der Mitglieder erhöht sich in Dienststellen mit mehr als 300 Wahlberechtigten um je zwei für je weitere angefangene 300 Wahlberechtigte.
(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll sich aus Angehörigen der verschiedenen Beschäftigungsarten zusammensetzen. In einer aus mehreren Mitgliedern bestehenden Jugend- und Auszubildendenvertretung sind Frauen und Männer entsprechend ihrem Anteil an den jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden der Dienststelle nach Maßgabe dieses Gesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften zu berücksichtigen; der Wahlvorstand errechnet die Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer nach dem Höchstzahlverfahren.