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Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)
vom 29.08.2018 (berücksichtigt die letzte Änderung durch Artikel 10 Absatz 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts vom 28.06.2018 (SächsGVBl. S. 430).
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ .1 Geltungsbereich
§ .3 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
§ .9 Weiterbeschäftigung Auszubildender
§ 11 Unfallvorschriften
Teil 2
Personalvertretungen
§ 12 Bildung von Personalräten
§ 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
§ 16 Zahl der Personalratsmitglieder
§ 18 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
§ 20 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat
§ 21 Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung
§ 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter
§ 24 Schutz der Wahl – Kostenregelung
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 32 Neuwahl bei Neubildung und Eingliederung von Dienststellen und Körperschaften
Teil 3
Geschäftsführung
§ 33 Vorstand des Personalrats
§ 36 Durchführung von Sitzungen
§ 37 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften
§ 38 Beschlussfassung – Beschlussfähigkeit
§ 39 Gemeinsame Beratung – Gruppenentscheidung
§ 40 Aussetzung von Beschlüssen
§ 41 Teilnahme weiterer Personen
§ 42 Verhandlungsniederschrift
§ 43a Ausschüsse des Personalrats
§ 45 Kosten
Teil 4
Rechtsstellung
§ 46 Freistellung vom Dienst
§ 47 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 48 Schutzvorschriften
Teil 5
Personalversammlung
§ 49 Zusammensetzung und Leitung
§ 50 Einberufung – Tätigkeitsbericht
§ 53 Teilnahmerecht
Teil 6
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 54 Stufenvertretungen
§ 55 Entsprechende Anwendung der Personalvertretungsvorschriften
§ 57 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung
Teil 7
Besondere Vertretungen
§ 58 Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 59 Aktives und passives Wahlrecht
§ 63 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
§ 64 Stufenvertretungen und Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 65 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 66 (weggefallen)
§ 69 Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
§ 70 Staatsbetrieb Sachsenforst
Teil 8
Beteiligung der Personalvertretungen
§ 71 Zusammenarbeit
§ 72 Gleichmäßige Behandlung – Verbot parteipolitischerBetätigung
§ 73 Allgemeine Aufgaben – Anhörungen
§ 74 Unfall-, Umwelt- und Gesundheitsgefahren
§ 79 Verfahren der Mitbestimmung
§ 80 Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung
§ 81 Angelegenheiten der vollen Mitbestimmung
§ 82 Einschränkung der Mitbestimmung, Versagungsgründe
§ 84 Dienstvereinbarungen – Tarifverträge
§ 86 Durchführung von Entscheidungen
§ 87 Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
Teil 9
Gerichtliche Entscheidung
§ 88 Zuständigkeit und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 89 Bildung von Fachkammern
Teil 10
Verschlusssachen und Verfassungsschutz
§ 90 Ausschuss für geheime Verschlusssachen
§ 91 Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz
Teil 11
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 92 Rechtsverordnung über Wahlvorschriften
§ 94 In-Kraft-Treten – Außer-Kraft-Treten
zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes
Red 20220620