Bayerisches Personalvertretungsgesetz: Art. 91 Personalvertretung der Staatsanwälte

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern


{referenz:angebote_des_dbw}

Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Bayern  

Art. 91 Personalvertretung der Staatsanwälte

(aufgehoben)

 

 


mehr zu: Bayerisches Personalvertretungsgesetz
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.personalrat-online.de © 2025