Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Rehat. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG): § 80 Datenschutz

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern


{referenz:angebote_des_dbw}

Zur Übersicht des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

 

ACHTER TEIL
Beteiligung der Personalvertretungen

§ 80 Datenschutz

(1) Die Personalvertretung hat die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten und sich für deren Wahrung in der Dienststelle einzusetzen. Sie hat dazu einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen; Personalvertretung und Dienststelle können im Einvernehmen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten bestellen.

(2) Die Ergebnisse von Kontrollen nach § 6 des Thüringer Datenschutzgesetzes durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz sind, soweit sie die Zuständigkeit der Personalvertretung betreffen, der Personalvertretung in Kopie zur Verfügung zu stellen.


mehr zu: Thüringer Personalvertretungsgesetz
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.personalrat-online.de © 2025