
|
eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - sowie den Auszubildendenvergütungen, Praktikantenentgelten und Bezüge für Studierende von Bund, Länder und Kommunen. >>>Hier zur Bestellung des eBooks Tarifrecht
|
Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Baden-Württemberg
§ 70 Antrag des Personalrats
(1) Beantragt der Personalrat eine Maßnahme, die nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5, 8, 11 und 13 seiner Mitbestimmung unterliegt, so hat er sie schriftlich dem Leiter der Dienststelle vorzuschlagen. Entspricht dieser dem Antrag nicht, so bestimmt sich das weitere Verfahren nach § 69 Abs. 3 und 4.
(2) Beantragt der Personalrat eine Maßnahme, die nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, § 79 Abs. 1 Nr. 6, 9, 10 und 12 und Abs. 3 Nr. 4 bis 6 und 8 bis 10, mit Ausnahme der Bestellung und Abberufung der Ausbilder und Ausbildungsleiter, und Nr. 11 bis 14 seiner Mitbestimmung unterliegt, so hat er sie schriftlich dem Leiter der Dienststelle vorzuschlagen. Entspricht dieser dem Antrag nicht, so bestimmt sich das weitere Verfahren nach § 69 Abs. 3; die oberste Dienstbehörde oder das nach § 69 Abs. 3 Satz 4 zuständige Organ entscheidet endgültig. Satz 1 und 2 gilt nicht, wenn der Personalrat nur auf Antrag des Beschäftigten beteiligt wird.
![]() |
Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt. Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um Personalräte. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular |