Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern
Zur Übersicht des Personalvertretungsgesetzes von Berln
§ 33 Verfahren
(1) Über die gemeinsamen Angelegenheiten der Angehörigen der Gruppen wird vom Personalrat gemeinsam beraten und beschlossen.
(2) In Angelegenheiten, die nur eine im Personalrat vertretene Gruppe betreffen, sind nach gemeinsamer Beratung im Personalrat nur die Vertreter dieser Gruppe zur Beschlussfassung berufen, es sei denn, dass die Vertreter der betroffenen Gruppe mit Mehrheit einer gemeinsamen Beschlussfassung zustimmen. § 32 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Ist eine Gruppe im Sinne des § 3 Abs. 2 nicht im Personalrat vertreten, gilt Absatz 1 entsprechend.
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Aufgaben und Befugnisse des Personalrats, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben.