Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern
Seminare zur Beamtenversorgung Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet. Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de |
Zur Übersicht des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes
Abschnitt II
Personalrat
1. Wahl und Zusammensetzung
§ 15 Mitgliederzahl
(1) Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Angehörigen aus einer Person,
21 bis 50 Wahlberechtigten aus 3 Mitgliedern,
51 bis 100 Wahlberechtigten aus 5 Mitgliedern,
101 bis 200 Wahlberechtigten aus 7 Mitgliedern,
201 bis 400 Wahlberechtigten aus 9 Mitgliedern,
401 bis 800 Wahlberechtigten aus 11 Mitgliedern,
801 bis 1.500 Wahlberechtigten aus 13 Mitgliedern.
Die Zahl der Mitglieder erhöht sich in Dienststellen mit mehr als 1.500 Wahlberechtigten um je zwei für je weitere angefangene 1.000 Wahlberechtigte.
(2) Die Höchstzahl der Mitglieder beträgt 25.
(3) Maßgebend für die Ermittlung der Zahl der Personalratsmitglieder ist der siebte Tag vor dem Erlass des Wahlausschreibens.