Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.): § .5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

 

§ 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind

1. Beschäftigte, die nach ihrem Arbeitsvertrag oder dem für sie anzuwendenden Tarifvertrag als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt werden,

2. Personen, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.


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