Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern
{referenz:angebote_des_dbw}
Zur Übersicht des Mitbestimmungsgesetzes von Schleswig-Holstein
Abschnitt VI
Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 63 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(1) Wahlberechtigt sind
1. die Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie
2. die Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vorbereitungsdienst, die anderen Beschäftigten in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und die Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten
(jugendliche Beschäftigte). Im Übrigen gilt § 11 entsprechend.
(2) Wählbar sind
1. die Wahlberechtigten nach Absatz 1 sowie
2. die Wahlberechtigten nach § 11, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nicht wählbar sind die Mitglieder des Personalrats.