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Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte
(Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
vom 11.12.1990, zuletzt geändert durch § 11 (Ges. v. 04.05.2022, GVOBl. S. 564)
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis:
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Bildung von Personalräten und Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 2 Gegenstand und Ziele der Zusammenarbeit
§ 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 6 (gestrichen)
Abschnitt II
Personalrat
Unterabschnitt 1
Wahl und Zusammensetzung
§ 13 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
Unterabschnitt 2
Amtszeit
§ 20 Neuwahl aus besonderen Gründen
§ 22 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
Unterabschnitt 3
Geschäftsführung
§ 25 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 26 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 27 Beschlußfassung und Beschlussfähigkeit
§ 29 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen
§ 31 Teilnahme weiterer Personen
§ 32 Geschäftsordnung und Sitzungsniederschrift
Unterabschnitt 4
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 37 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 38 Kündigung, Versetzung und Abordnung
Abschnitt III
Personalversammlung
§ 40 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 43 Teilnahme weiterer Personen
Abschnitt IV
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
§ 46 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
Abschnitt V
Mitbestimmung des Personalrates
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 47 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
§ 49 Unterrichtung des Personalrates
§ 50 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Unterabschnitt 2
Mitbestimmung
§ 53 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
§ 54 Verhandlung und Beschlußfassung der Einigungsstelle
§ 55 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
§ 56 Initiativrecht des Personalrate
§ 58 Durchführung von Entscheidungen
Unterabschnitt 3
Allgemeine Regelungen auf Landesebene
§ 59 Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
Unterabschnitt 4
Zuständigkeiten der Personalräte
§ 60 Personalräte und Stufenvertretungen
Abschnitt VI
Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 63 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 64 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 68 Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen
Abschnitt VII
Vertretung der Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarrat)
§ 70 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 71 Anzahl der Mitglieder des Referendarrates
§ 73 Geschäftsführung und Rechtsstellung
Abschnitt VIII
Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
§ 75 Nichtständige Beschäftigte
Abschnitt IX
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Unterabschnitt 1
Besondere Vorschriften für die Hochschulen
Unterabschnitt 2
Schulen, Institut für Qualitätsentwicklung und Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)
§ 81 Sondervorschriften für Personalräte und Stufenvertretung
Unterabschnitt 3
Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen
§ 83 Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände
§ 85 Behandlung von Verschlußsachen
Abschnitt X
Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
§ 86 Schwerbehindertenvertretung
§ 87 Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Abschnitt XI
Gerichtliche Entscheidungen
§ 88 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 89 Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten
Abschnitt XII
Schlußvorschriften
§ 90 Unzulässigkeit von Vereinbarungen
§ 92 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
§ 93 Änderung des Landesrichtergesetzes
§ 94 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
§ 94 a Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umstrukturierungen
§ 96 Übergangsregelung für Freistellungen
zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes
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