Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt: § .94 aufgehoben

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Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Sachsen-Anhalt

 

Teil 2
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige
und Behandlung von Verschlusssachen
Kapitel 3
Beschäftigte an öffentlichen Schulen

§ 94 (aufgehoben)

 


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