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Bremisches Personalvertretungsgesetz (BremPVG)
Bremisches Personalvertretungsgesetz
vom 01.06.2017, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 02.04.2019
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften
§ 2 - Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern
§ 8 - Leiter oder Leitung der Dienststelle
Zweites Kapitel - Der Personalrat
Erster Abschnitt - Wahl und Zusammensetzung
§ 14 - Abweichende Sitzverteilung
§ 15 - Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge
§ 16 - Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht
§ 17 - Wahl des Wahlvorstands, wenn kein Personalrat besteht
§ 18 - Bestellung des Wahlvorstands durch die Dienststelle
§ 19 - Aufgaben des Wahlvorstands
§ 20 - Schutz der Wahl und Wahlkosten
§ 22 - Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 22 a - Ausbildungspersonalrat
Zweiter Abschnitt - Amtszeit
§ 25 - Abberufung und Ausschluß
§ 26 - Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 27 - Ruhen der Mitgliedschaft
§ 29 - Entsprechende Geltung für Jugend- und Auszubildendenvertreter
Dritter Abschnitt - Geschäftsführung
§ 31 - Wahl des Vorstands und Anberaumung von Sitzungen
§ 32 - Teilnahme an den Sitzungen
§ 33 - Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften an den Sitzungen
§ 35 - Gemeinsame und Gruppenangelegenheiten
§ 36 - Aussetzung von Beschlüssen
§ 39 - Ehrenamt, Schutz vor Benachteiligung, Dienstbefreiung und Freistellung
§ 41 - Kosten und Geschäftsbetrieb
Drittes Kapitel - Personalversammlung
§ 45 - Zeitpunkt und Teilnahme
§ 47 - Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften sowie des Leiters der Dienststelle
Viertes Kapitel - Gesamtpersonalrat
§ 49 - Vorstand und Vorsitz, Amtszeit und Geschäftsführung
§ 51 - Versammlung der Vertreter der Personalräte
Fünftes Kapitel - Mitbestimmung des Personalrates
Erster Abschnitt - Allgemeines
§ 52 - Gleichberechtigte Mitbestimmung und Grundsätze für die Zusammenarbeit
§ 53 - Persönlichkeitsrechte des Bediensteten
§ 54 - Allgemeine Aufgaben des Personalrats
§ 56 - Behinderungsverbot und Kündigungsschutz
Zweiter Abschnitt - Form und Durchführung der Mitbestimmung
§ 61 - Verfahren vor der Einigungsstelle
Dritter Abschnitt - Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 63 - Beispiele für Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 64 - Unfall- und Gesundheitsgefahren, Arbeitsschutz
Vierter Abschnitt - Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
§ 65 - Beispiele für Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Fünfter Abschnitt - Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
§ 66 - Beispiele für Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
§ 67 - Beteiligung bei der Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen
Sechster Abschnitt - Vertreter der Bediensteten in Verwaltungsräten
Sechstes Kapitel - Strafvorschriften
Siebentes Kapitel - Gerichtliche Entscheidungen
§ 70 - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 70a - Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
§ 71 - Fachkammer und Fachsenat
Achtes Kapitel - Ergänzende Vorschriften
Neuntes Kapitel - Schlußvorschriften
§ 73 - Geltung von Vorschriften über Betriebsräte
§ 73c - Übergangsregelung für Jugendvertreter und Ausbildungspersonalräte
Red 20220315